Ab 1. Jänner 2027 gilt in Österreich die Aktivpension: Wer das Regelpensionsalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, darf bis zu 15.000 Euro im Jahr steuerfrei dazuverdienen. Der Bundesrat hat das zugehörige Gesetzespaket Anfang Oktober 2026 ohne Einspruch gebilligt. Wer schon vor dem Regelpensionsalter in Pension gegangen ist, muss zusätzliche Bedingungen erfüllen.
Die Regelung richtet sich an Menschen, die nach dem Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeiten wollen, aber keine höhere Steuerlast in Kauf nehmen möchten. Sie betrifft sowohl Angestellte als auch Selbstständige.
Wie viel dürfen Pensionisten steuerfrei dazuverdienen?
Der Steuerfreibetrag liegt bei monatlich bis zu 1.250 Euro, umgerechnet auf das Jahr sind das bis zu 15.000 Euro. Begünstigt sind Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit sowie aus selbstständiger und gewerblicher Beschäftigung. Damit profitieren sowohl unselbstständig Beschäftigte als auch Selbstständige von der Neuregelung.
Rechenbeispiel
Wer ab Jänner 2027 regelmäßig 1.250 Euro im Monat dazuverdient, bleibt bei dieser Summe steuerfrei. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das die maximale Freigrenze von 15.000 Euro im Jahr. Verdient jemand weniger, etwa 800 Euro monatlich, bleibt der gesamte Betrag ebenfalls steuerfrei, solange die Jahresgrenze nicht überschritten wird.
Wer kann die Aktivpension nutzen?
Die Aktivpension ist freiwillig und verpflichtet niemanden zu längerer Arbeit, wie die Tiroler ÖVP-Bundesrätin Klara Neurauter betont. Wer bereits vor dem Regelpensionsalter eine Alterspension bezieht, braucht für die Steuerbefreiung eine bestimmte Vorversicherungszeit:
- Männer benötigen 480 Versicherungsmonate, also 40 Jahre.
- Frauen benötigen im Jahr 2027 noch 408 Versicherungsmonate, also 34 Jahre.
- Diese Grenze steigt bei Frauen bis zum Jahr 2033 jährlich um 12 Monate, bis sie ebenfalls bei 40 Jahren liegt.
- Wer den Pensionsantritt aufschiebt, braucht dagegen keine Mindestversicherungszeit.
Wer bereits eine Pension bezieht und gleichzeitig weiterarbeitet, muss zudem keinen eigenen Pensionsversicherungsbeitrag mehr zahlen. Der Arbeitgeberanteil zur Pensionsversicherung bleibt dabei grundsätzlich bestehen.
Warum die Regierung auf die Aktivpension setzt
Neurauter sieht die Aktivpension als Anreiz für Menschen mit Erfahrung und Know-how, ihre Fachkompetenz über das Regelpensionsalter hinaus einzubringen. Besonders in Branchen wie Handel, Pflege, Tourismus und Gastronomie lasse sich auf diese Weise Wissen erfahrener Beschäftigter weitergeben, so Neurauter.
Im Gesetzespaket sind außerdem 100 Millionen Euro zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer vorgesehen, hinzu kommen für die Jahre 2026 bis 2029 Sondermittel von 148,9 Millionen Euro für den Ausgleichstaxfonds. ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten dem Paket im Bundesrat zu, FPÖ und Grüne übten Kritik an den Plänen.