Ab dem 10. Juli 2027 dürfen Unternehmen in der gesamten EU Barzahlungen von Kunden nur noch bis zu 10.000 Euro annehmen oder selbst leisten. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/1624 gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wer mehr zahlen will, muss auf Überweisung oder ein anderes Zahlungsmittel ausweichen.
Die neue Regel
Die Bargeldobergrenze gilt unionsweit und betrifft Geschäfte mit Waren und Dienstleistungen gleichermaßen. Mitgliedstaaten dürfen strengere, also niedrigere Grenzen festlegen und beibehalten. Eine Umgehung über mehrere kleinere Teilzahlungen ist ausgeschlossen: Miteinander verbundene Zahlungen werden bei der Prüfung der Grenze zusammengerechnet.
Wer die Pflicht trifft
Schon deutlich unterhalb der neuen Obergrenze wird es für Händler aufwendiger. Schon ab 3.000 Euro bei einer einzelnen Barzahlung müssen Unternehmen, die den Geldwäschevorschriften unterliegen, die Kundenidentität anhand eines amtlichen Ausweises feststellen und dokumentieren. Das betrifft klassischerweise den Autohandel, den Schmuckhandel und andere Branchen mit hochpreisigen Einzelstücken.
Ausnahmen bleiben bestehen
Nicht betroffen sind Barzahlungen zwischen zwei Privatpersonen außerhalb jeder beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit: Wer sein privates Auto an eine Privatperson verkauft, darf auch künftig jeden Betrag bar entgegennehmen. Sobald jedoch ein Unternehmen beteiligt ist, zählt die neue Obergrenze – unabhängig davon, ob es sich um ein Privatfahrzeug handelt.
Einzahlungen von Bargeld bei Banken unterliegen der allgemeinen Grenze ebenfalls nicht, doch dürfen Institute bei auffällig hohen Summen den Nachweis der Herkunft verlangen; zudem schreibt die EU-Verordnung für umfangreiche Bartransaktionen bei Kreditinstituten eigene Meldepflichten vor. Die bereits bestehende Anmeldepflicht für Bargeld bei Reisen in oder aus der EU bleibt davon unberührt.
Umbruch für Österreich
Für Österreich bedeutet die Regelung eine deutliche Verschärfung: Bislang gibt es keine allgemeine gesetzliche Bargeldobergrenze. Zwar sind Händler schon jetzt verpflichtet, bei Bargeschäften ab einem bestimmten Betrag die Identität der Kunden zu prüfen und festzuhalten, doch eine Grenze für die Höhe der Zahlung selbst gab es bislang nicht.
Mit der neuen EU-Regelung verändert sich die Rechtslage damit wesentlich – wer etwa ein Auto beim Händler kauft, kann den Kaufpreis ab Juli 2027 nicht mehr vollständig in bar begleichen, sobald er die neue Obergrenze übersteigt.
Bargeld bleibt verbreitet
Dass die Umstellung vielerorts spürbar sein dürfte, zeigt eine Umfrage der Europäischen Zentralbank: 92 % der Unternehmen im Euroraum gaben demnach an, Bargeld als Zahlungsmittel zu akzeptieren, nach 90 % zwei Jahre zuvor.
Gleichzeitig wächst der bargeldlose Alltag rasant: Der Anteil mobiler Zahlungen stieg laut EZB-Umfrage binnen zwei Jahren von gut einem Drittel auf 68 %, und 13 % der Unternehmen setzen inzwischen auf Selbstbedienungskassen, von denen fast die Hälfte ausschließlich bargeldlose Zahlungen zulässt.
Wie unterschiedlich die Bereitschaft zum vollständigen Bargeldverzicht in der EU ausfällt, zeigt ein Ländervergleich der Notenbank: In Zypern kann sich jeder zweite Betrieb ein Szenario ganz ohne Bargeld vorstellen, in Griechenland 23 % und in Bulgarien 18 %. In Deutschland liegt diese Bereitschaft laut der Umfrage bei weniger als jedem zehnten Betrieb.
Die EU-Geldwäscheverordnung soll dem Bericht von Börse Express zufolge bis zum 10. Juli 2027 vollständig greifen und richtet sich mit verschärften Transparenzanforderungen auch an Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Anbieter von Banking-as-a-Service.