Die Bundesnetzagentur plant, Betreiber von Solaranlagen künftig mit einer zusätzlichen Netzgebühr zu belasten. Der Aufschlag soll unabhängig davon erhoben werden, wie stark die einzelne Anlage das Stromnetz tatsächlich nutzt. Elf Bundesverbände warnen, dass die Wirtschaftlichkeit bestehender und neuer Solaranlagen dadurch erheblich leiden könnte.
Bundesnetzagentur plant Gebühr unabhängig von der Netzbelastung
Für Betreiber bedeutet das: Wer seine Anlage wenig einspeist, zahlt denselben Aufschlag wie jemand mit hoher Einspeisung. Verschärft wird die Lage dadurch, dass die Bundesregierung parallel zusätzliche Kürzungen bei der Solarstromförderung plant.
Rechtsgutachten sieht Verstöße gegen EU- und Verfassungsrecht
Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dörte Fouquet kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Netzgebühr gegen europarechtliche Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung verstößt.
Das Gutachten identifiziert zudem Verstöße gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz für bereits installierte Anlagen sowie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es wurde am 30. September 2026 erstellt und bildet die rechtliche Grundlage für den Protest der Verbände.
46 Prozent der Befragten lehnen eine stärkere Kostenbeteiligung ab
Eine Umfrage unter 2.105 Wahlberechtigten zeigt, wie das Vorhaben in der Bevölkerung ankommt: 46 % lehnen eine stärkere Kostenbeteiligung ab, wenn diese unabhängig von der genutzten Netzanschlusskapazität erfolgt und die Wirtschaftlichkeit der Anlagen verschlechtert.
Nur 25 % befürworten eine solche Regelung unter diesen Bedingungen. Die elf Verbände veröffentlichten ihren gemeinsamen Appell am 8. Oktober 2026 und stützen sich dabei auch auf dieses Stimmungsbild.
Was Verbände jetzt von der Bundesnetzagentur fordern
Die Verbände fordern, dass Netzkosten künftig nach der tatsächlichen Netzbelastung verteilt werden, statt pauschal erhoben zu werden. Für den Fall, dass eine zusätzliche Beteiligung unvermeidbar ist, soll sie sich an der tatsächlich vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Konkret verlangen die Verbände:
Netzkosten sollen sich an der tatsächlichen Netzbelastung einer Anlage orientieren.
Eine zusätzliche Beteiligung soll nur anhand der vereinbarten Einspeisekapazität berechnet werden.
Bestehende Solaranlagen sollen Bestandsschutz erhalten und von neuen Regeln ausgenommen bleiben.
Für Besitzer bestehender Anlagen ist der Bestandsschutz der zentrale Punkt: Bleibt er aus, könnten auch bereits installierte Photovoltaik-Anlagen rückwirkend teurer werden.
Der Finanzausschuss des Bundestags hat eine Gesetzesnovelle gebilligt, die den Preis einer Zigarettenschachtel bis 2030 auf durchschnittlich 11,78 Euro treibt – Markenware könnte sogar 14 Euro kosten.