Der Nationalrat hat den sogenannten Wohnschirm bis 2029 verlängert. Die Maßnahme soll einkommensschwache Haushalte vor Delogierung schützen und wurde seit ihrer Einführung 2022 rund 16.000 Mal genutzt, um Delogierungen und Wohnungsverluste zu verhindern. Insgesamt half der Wohnschirm bereits rund 40.000 Menschen, davon etwa ein Drittel Kinder und Jugendliche.
Hintergrund der Verlängerung ist eine wachsende Zahl von Haushalten, die ihre Miete nicht mehr zahlen können. Laut Caritas erhielten 2024 im Jahresdurchschnitt rund 205.000 Personen Sozialhilfe, mit durchschnittlich 952 Euro pro Haushalt und Monat; die Zahl der Bezieher stieg gegenüber dem Vorjahr um 4,5 %.
Wer bekommt die Hilfe und wie viel?
Das Gesetz zur Verlängerung von Wohnschirm und Schulstarthilfe wurde im Nationalrat einstimmig beschlossen. Die Schulstarthilfe bleibt ebenfalls bestehen: Kinder aus Sozialhilfehaushalten erhalten zweimal jährlich 150 Euro als Sachleistung.
Rechenbeispiel: Was die Schulstarthilfe pro Jahr bringt
Zwei Auszahlungen von je 150 Euro ergeben für ein Kind aus einem Sozialhilfehaushalt 300 Euro im Jahr an Sachleistungen. Bei mehreren Kindern in einem Haushalt steigt der Betrag entsprechend, da die Schulstarthilfe pro Kind gewährt wird.
Wie läuft die Unterstützung in der Praxis ab?
Neben der staatlichen Regelung gibt es seit Jahren regionale Beratungsangebote. Die niederösterreichische Arbeitsgemeinschaft Wohnungssicherung konnte innerhalb von zwei Jahrzehnten rund 14.000 Wohnungen erhalten und bewahrte damit rund 40.000 Menschen vor dem Verlust ihrer Bleibe.
Gegründet wurde sie von fünf sozialen Trägern: Caritas der Erzdiözese Wien, Caritas der Diözese St. Pölten, BEWOK, Verein Wohnen St. Pölten und Verein Betreuung Orientierung Wiener Neustadt. Finanziert wird die Arbeit vom Land Niederösterreich.
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich: Zuerst klärt man die Ursachen, danach vermittelt man Gespräche zwischen Mietern und Vermietern und bietet rechtliche sowie finanzielle Unterstützung an.
Was können Betroffene jetzt tun?
Wer von Delogierung bedroht ist, kann sich auf mehreren Wegen Hilfe holen. Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungssicherung nennt dafür folgende Möglichkeiten:
- Betroffene können sich direkt und ohne Umweg an eine Beratungsstelle wenden.
- Soziale Einrichtungen, Gemeinden oder Vermieter können den Kontakt vermitteln.
- Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften melden Mietrückstände frühzeitig, damit außergerichtliche Lösungen möglich bleiben.
- Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter arbeiten ebenfalls mit den Beratungsstellen zusammen.
Je später sich Betroffene melden, desto enger wird der Spielraum für außergerichtliche Einigungen mit Vermietern oder Gerichten.