Die Bundesregierung plant, die feste Einspeisevergütung für neu errichtete Photovoltaikanlagen zum 1. Januar 2027 zu beenden. Wer seine Solaranlage noch bis zum 31. Dezember 2026 ans Netz bringt, kann sich die aktuellen Fördersätze von 7,70 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung für die kommenden 20 Jahre festschreiben lassen.
Für die Zeit ab 2027 ist eine zeitlich begrenzte Übergangszahlung in Höhe von 5,2 Cent je Kilowattstunde vorgesehen, die an die Stelle der bisherigen Förderung treten soll.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum EEG 2027 bereits am 29. Juli 2026 beschlossen. Damit ist absehbar, wie stark sich die Änderung der Einspeisevergütung auf die Rechnung von Hausbesitzern auswirkt, die noch mit dem Gedanken an eine Solaranlage spielen.
Wen betrifft die Änderung der Einspeisevergütung?
Betroffen sind alle neuen Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2027 ans Netz gehen, egal ob in Stuttgart oder anderswo in Deutschland. Laut Bundeswirtschaftsministerium sollen Anlagen auf Hausdächern mit weniger als 25 Kilowatt-Peak Leistung künftig in eine ungeförderte Direktvermarktung ohne Marktprämie wechseln.
Für kleinere Anlagen ist eine gestaffelte Übergangszahlung vorgesehen, deren Frist von der Anlagengröße abhängt:
Anlagen unter 50 Kilowatt-Peak können die Übergangszahlung bis spätestens 31. Dezember 2027 beanspruchen.
Anlagen unter 25 Kilowatt-Peak haben dafür bis zum 31. Dezember 2028 Zeit.
Anlagen unter 7 Kilowatt-Peak, der typischen Größe auf Einfamilienhäusern, können die Zahlung bis zum 31. Dezember 2029 nutzen.
Zusätzlich ist für Anlagen unter 25 Kilowatt-Peak ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde über vier Jahre geplant.
Entscheidet sich ein Eigentümer hingegen für eine Inbetriebnahme noch in diesem Jahr, gelten für ihn die alten Förderbedingungen über den gesamten Zeitraum von 20 Jahren. Bestehende Anlagen genießen ohnehin Bestandsschutz und behalten ihre bisherige Vergütung, selbst wenn die Förderung für Neuanlagen fällt.
Warum stellt die Regierung die Förderung um?
Grund für den Umbau ist laut Bundeswirtschaftsministerium, dass die EU die Einspeisevergütung beihilferechtlich nur bis Ende 2026 genehmigt hat. Neue Anlagen sollen deshalb künftig in die Direktvermarktung wechseln, bei der ein Anbieter den erzeugten Strom verkauft, statt ihn zu einem festen Satz einzuspeisen.
Der Bundesverband der Solarwirtschaft warnt jedoch vor einer allgemeinen Pflicht zur Direktvermarktung, weil der Markt dafür technisch und mit genügend Anbietern noch nicht vorbereitet sei.
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme und das Forschungsinstitut Aquu kommen zu dem Schluss, dass Direktvermarktung für kleine private Anlagen kompliziert und kostenintensiv ist und deutlich weniger Einnahmen bringt als die bisherige Einspeisevergütung.
Rechenbeispiel
Für eine Anlage bis 10 Kilowatt-Peak mit Teileinspeisung liegt die aktuelle Vergütung bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Ab 2027 kämen bei einer Anlage unter 25 Kilowatt-Peak die Übergangszahlung von 5,2 Cent und der Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent zusammen – macht 6,70 Cent pro Kilowattstunde.
Das sind 1,00 Cent oder rund 13 % weniger pro eingespeister Kilowattstunde als heute. Nach Einschätzung von Finanztip bringt die aktuelle Einspeisevergütung in den ersten drei Betriebsjahren mehrere Hundert Euro mehr ein als die ab 2027 geplante Übergangszahlung.
Was Hausbesitzer jetzt tun können
Wer die alten Sätze sichern will, muss die Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nehmen und beim zuständigen Netzbetreiber per Formblatt anmelden. Zusätzlich ist seit dem 25. Februar 2025 durch das Solarspitzengesetz für neue Anlagen ein Smart Meter mit Steuerbox Pflicht; ohne steuerbare Technik wird die Einspeisung auf 60 % der Anlagennennleistung begrenzt.
Jede Anlage muss außerdem im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sein, sonst entfällt der Anspruch auf Einspeisevergütung. Wer noch 2026 bauen will, sollte Angebote von Solarteuren jetzt einholen und die Anmeldung beim Netzbetreiber frühzeitig einreichen, damit die Inbetriebnahme fristgerecht gelingt.
Die Schweizer Qlupod AG hätte sich auf große westeuropäische Märkte konzentrieren können. Stattdessen unterschreibt das Digital-Health-Unternehmen einen Distributionsvertrag für den Kosovo – und begründet das mit konkretem Interesse vor Ort.