Knapp 8.000 Genossenschaften gibt es in Deutschland. Eine Rechtsform, die viele mit Dorfbanken und Wohnblocks aus dem 20. Jahrhundert verbinden, taucht damit wieder in Gründungsplänen von Unternehmern auf, die eine andere Struktur als die klassische Kapitalgesellschaft suchen.
Hinter der Genossenschaft steht die Idee, dass sich Personen oder Firmen aus freien Stücken zusammentun, um gemeinsame wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Vorhaben zu verfolgen. Dabei zählt für jedes Mitglied dasselbe Stimmrecht und dieselbe Pflicht, ganz gleich, wie hoch die eingebrachte Kapitaleinlage ausfällt. Genau diese Gleichheit ist es, die Gründer heute wieder reizt.
- Mitglieder haften nur mit ihrem Geschäftsanteil.
- Ein Prüfungsverband kontrolliert jährlich oder alle zwei Jahre die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
- Kleinstgenossenschaften bieten Gestaltungsspielraum bei Ertragsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer.
- Die Rechtsform erlaubt es, Betriebe über Generationen fortzuführen.
Warum entscheiden sich Unternehmer für die Genossenschaft?
Wer eine Genossenschaft gründet, verzichtet auf die klassische Machtverteilung nach Kapitalanteilen. Stattdessen zählt pro Kopf eine Stimme. Für Unternehmer, die ihre Nachfolge regeln oder mehrere Gesellschafter gleichberechtigt einbinden wollen, ist das ein Argument gegen die Erwartung: Wer mehr einzahlt, bekommt in einer Genossenschaft nicht automatisch mehr Einfluss.
Hinzu kommt ein praktischer Vorteil: Genossenschaften übernehmen administrative und logistische Aufgaben zentral, sodass sich die einzelnen Mitglieder auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Das macht die Rechtsform besonders für Zusammenschlüsse kleinerer Betriebe interessant, etwa im Handwerk oder im Einzelhandel.
Was spricht gegen die Rechtsform?
Die demokratische Mitbestimmung, die viele an der Genossenschaft schätzen, kann zugleich zur Bremse werden: Entscheidungen lassen sich nicht im Alleingang treffen, was die Flexibilität einschränkt. Auch die Kapitalbeschaffung gilt als Herausforderung, weil Eigenkapital über Geschäftsanteile aufgebracht werden muss und nicht über klassische Anteilsverkäufe wie bei einer AG.
Einen Ausweg bieten investierende Mitglieder, die Kapital einbringen, aber von der Mitbestimmung ausgeschlossen werden können. Genossenschaften unterliegen zudem strikten gesetzlichen Vorschriften, die mehr Aufwand bedeuten als bei einer einfachen GmbH-Gründung.
Was andere Unternehmer daraus lernen können
Die Genossenschaft ist historisch keine Neuerfindung. Bereits 1862 entstand in Anhausen im Westerwald mit der Darlehnskasse die erste Genossenschaft im Sinne von Friedrich Wilhelm Raiffeisen, der 1847 in Weyerbusch einen Hilfsverein für die notleidende ländliche Bevölkerung gegründet hatte. Parallel baute Hermann Schulze-Delitzsch ab 1847 mit der Rohstoffassoziation für Tischler und Schuhmacher eine zweite genossenschaftliche Tradition auf. International reicht die Idee noch weiter zurück: Schon 1799 experimentierte Robert Owen in seiner Baumwollspinnerei in New Lanark mit menschenwürdigeren Arbeitsbedingungen, 1844 gründeten 28 Arbeiter in Rochdale die Rochdale Society of Equitable Pioneers.
- Die Genossenschaft verteilt Macht nach Köpfen statt nach Kapital.
- Sie bietet steuerliche Gestaltungsspielräume bei Ertrag, Erbschaft und Schenkung.
- Sie eignet sich besonders für Nachfolge und Zusammenschlüsse kleinerer Betriebe.
- Sie verlangt dafür mehr Abstimmung und eine regelmäßige externe Prüfung.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.