Wer ausgediente Möbel oder Hausrat loswerden will, zahlt dafür unterschiedlich viel – je nachdem, welchen Weg er wählt. Die Sperrmüll-Kosten reichen von kostenlosen Abholterminen der Gemeinde bis zu mehreren Hundert Euro für einen Container. Wer stattdessen einfach ablädt, riskiert deutlich höhere Strafen.
Was Sperrmüll ist
Als Sperrmüll gelten ausgediente Haushaltsgegenstände, die zu groß für Mülltonnen oder Restmüllsäcke sind, etwa Schränke, Sofas oder Matratzen. Üblicherweise dürfen einzelne Stücke eine Länge oder Breite von 2,50 Meter nicht überschreiten, und meist liegt die Gewichtsgrenze bei 70 Kilogramm pro Teil. Privatpersonen können kleinere Mengen teilweise kostenlos direkt am Wertstoffhof abgeben, Gewerbetreibende müssen dort fast immer Gebühren zahlen.
Kosten je Container
Wer einen eigenen Container bestellt, zahlt je nach Stadt und Ausstattung unterschiedlich viel. Ein Fünf-Kubikmeter-Container für Sperrmüll mit Polstermöbeln kostet in Berlin rund 363 Euro, ohne Polster rund 406 Euro.
In Dresden liegt der Preis für die gepolsterte Variante bei etwa 420 Euro, in Frankfurt bei rund 386 Euro mit und 458 Euro ohne Polster. Die Unterschiede entstehen durch regional unterschiedliche Entsorgungsgebühren und Transportkosten.
Kommunale Abholung
Günstiger, aber langsamer ist die städtische Sperrmüllabfuhr. Sie kann kostenlos sein, die Wartezeit liegt dann aber zwischen einer und acht Wochen. Erhebt die Gemeinde eine Gebühr, kostet die Abholung bis zu 50 Euro pro Kubikmeter. Je Anmeldung ist die Menge meist auf zwei Kubikmeter gedeckelt, darüber hinaus fallen pro zusätzlichem Kubikmeter etwa fünf Euro an.
Bußgelder bei Verstoß
Wer Sperrmüll einfach auf die Straße oder in den Hof stellt, ohne ihn ordnungsgemäß anzumelden, riskiert ein Bußgeld. In Baden-Württemberg liegt die Strafe für einzelne, illegal abgestellte Sperrmüllstücke zwischen 50 und 200 Euro.
Deutlich teurer wird es in Berlin: Wer dort mehr als einen Kubikmeter oder 200 Kilogramm Sperrmüll illegal entsorgt, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 10.000 Euro rechnen. Außerdem gilt seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2018, dass niemand ohne konkreten Auftrag gewerblich Sperrmüll einsammeln darf.
Immer mehr Firmenpleiten lassen sich kaum noch finanzieren: Allein in Österreich wurden 2025 rund 6.810 Unternehmensinsolvenzen gezählt, viele davon mangels Masse gar nicht erst eröffnet.