Die geplante Mütterrente III soll ab 2027 Millionen Mütter entlasten – doch dafür könnte der Rentenbeitrag für alle Beschäftigten steigen. Grund ist eine geplante Kürzung des Bundeszuschusses an die Rentenkasse, vor der die Deutsche Rentenversicherung warnt.
Mehr Rente für Mütter
Für vor 1992 geborene Kinder sollen künftig drei statt 2,5 Jahre Erziehungszeit in der Rentenberechnung zählen. Das entspricht einem halben Entgeltpunkt, der beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro eine Erhöhung von bis zu 21,26 Euro brutto pro Kind und Monat bringt.
Bei drei Kindern, die vor 1992 zur Welt kamen, summiert sich das ab 2027 auf ein monatliches Plus von etwa 64 Euro brutto für die Mutter. Von der Reform profitieren nach Berechnung etwa zehn Millionen Menschen. Ausgezahlt wird die Erhöhung wegen des aufwendigen Umstellungsprozesses erst 2028; Bestandsrentner erhalten die Nachzahlung für 2027 rückwirkend.
Die gekürzte Finanzierung
Der Bundestag hatte Ende 2025 zugesagt, die Mütterrente III vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren, mit jährlich rund fünf Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt und einmalig etwa zehn Milliarden Euro für Nachzahlungen im Jahr 2028. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 will die Bundesregierung den versprochenen Zuschuss zur Rentenkasse jedoch um eine Milliarde Euro kürzen.
Zusammen mit bereits beschlossenen Kürzungen summiert sich die Minderung für 2027 auf 2,2 Milliarden Euro. Seit 2022 fehlen der Rentenkasse laut Deutscher Rentenversicherung dadurch insgesamt rund 8,6 Milliarden Euro. Die Bundesregierung begründet den Schritt mit der Entlastung des Bundeshaushalts.
Mehr Geld insgesamt
Dennoch soll die Gesamtsumme, die der Bund an die Rentenversicherung überweist, von rund 127,42 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf rund 132,04 Milliarden Euro im Jahr 2027 wachsen – trotz der Kürzung.
Hinzu kommt eine weitere Belastung: Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz rechnet für 2027 mit Mindereinnahmen von 1,8 Milliarden Euro durch geringere Beiträge für Pflegepersonen. Der Haushaltsausschuss hat für den 12. Oktober eine Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz angesetzt.
Rechenbeispiel
Nach Berechnung der Deutschen Rentenversicherung entspricht eine Milliarde Euro Mindereinnahme etwa 0,05 Beitragssatzpunkten. Bei einem Bruttomonatseinkommen von 4.000 Euro würde das für einen Arbeitnehmer rund einen Euro mehr im Monat bedeuten.
Weit stärker schlägt der schon länger geplante Sprung des Beitragssatzes von 18,6 % auf 19,9 % Anfang 2028 zu Buche: Laut Deutscher Rentenversicherung könnte das für die berufstätige Tochter einer Mutter mit drei Kindern monatlich zusätzliche 26 Euro kosten.
Kritik der Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung hatte die geplante Kürzung bereits am 15. September 2025 kritisiert und erklärt, sie konterkariere sowohl das Rentenpaket als auch die Zusage des Bundes. Nach ihrer Einschätzung finanzieren Bundesmittel auch Leistungen, die der Rentenversicherung aus gesellschaftspolitischen Gründen übertragen wurden; bleiben diese aus, müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber über höhere Beiträge einspringen.
Das Arbeitsministerium begründet die Steuerfinanzierung der Mütterrente damit, dass Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Die Rücklage der Rentenkasse könnte Ende 2027 bei 0,36 Monatsausgaben liegen – nur knapp über der gesetzlichen Mindestgrenze von 0,3 Monatsausgaben.