Alle österreichischen Haushalte zahlen weiterhin monatlich 15,30 Euro ORF-Beitrag – unabhängig davon, ob sie Radio oder Fernsehen des ORF nutzen. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Anfechtung der seit 2024 geltenden Regelung zurückgewiesen und damit eine frühere Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bestätigt.
Der Verwaltungsgerichtshof sieht in der Umgestaltung der ORF-Finanzierung keinen Verstoß gegen das EU-Beihilfenverbot. Damit ist ein weiterer Versuch gescheitert, die Abgabe rechtlich zu kippen.
Was sich 2024 geändert hat
Die damalige Bundesregierung aus ÖVP und Grünen stellte Anfang 2024 die Finanzierung des ORF um: Aus der gerätegekoppelten GIS-Gebühr wurde der neue ORF-Beitrag. Der entscheidende Unterschied: Früher musste man ein Radio- oder Fernsehgerät angemeldet haben, um zur Kasse gebeten zu werden. Seit der Umstellung zahlt jeder Haushalt, unabhängig von vorhandenen Geräten oder tatsächlicher Nutzung.
Diese Neuerung sorgte für zahlreiche Beschwerdeverfahren von Privatpersonen, die sich gegen die Zahlpflicht wehrten.
Warum ein Haushalt die Abgabe als ungerecht ansah
Im aktuellen Fall argumentierte ein Beschwerdeführer, die Abgabe sei gleichheitswidrig, weil auch Haushalte ohne jegliche ORF-Nutzung den Beitrag zahlen müssen. Diese Argumentation hatte bereits der Verfassungsgerichtshof im Vorjahr geprüft und die Beschwerde zur Gleichheitswidrigkeit abgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof schloss sich nun dieser Auslegung an und wies die Rüge des Revisionswerbers zurück. Die rechtliche Linie ist damit auf zwei Ebenen bestätigt: Der Verfassungsgerichtshof hielt die Abgabe für zulässig, der Verwaltungsgerichtshof folgt dieser Einschätzung.
Was das für zahlende Haushalte bedeutet
Für Haushalte in Österreich ändert sich durch die Entscheidung nichts an der Praxis – wohl aber an der rechtlichen Sicherheit. Wer gehofft hatte, künftige Klagen könnten die Zahlpflicht noch kippen, muss sich auf die bestehende Regelung einstellen.
- Der Verfassungsgerichtshof bestätigte die Zulässigkeit bereits 2025.
- Der Verwaltungsgerichtshof hat nun eine weitere Anfechtung abgewiesen.