Eine Frau aus Villingen-Schwenningen hat beim Besuch des Freizeitbads Tuwass in Tuttlingen eine Vertragsstrafe von 50 Euro erhalten, obwohl sie an dem Parkautomaten ein gültiges Parkticket gelöst hatte. Grund für die Strafe: Ihr Fahrzeug stand über der weißen Markierungslinie und blockierte damit zwei Stellplätze gleichzeitig.
Seit Anfang August 2026 kontrolliert der private Betreiber Park Service Hüfner den Parkplatz des Bads. Die Parkgebühren werden dort normalerweise auf den Eintrittspreis angerechnet, geregelt ist das auf einem Schild an der Einfahrt.
Warum wurde das Verwarnungsgeld verhängt?
Nach Angaben von Park Service Hüfner ist es Aufgabe des Unternehmens, die ordnungsgemäße Nutzung der Parkflächen sicherzustellen. Geschäftsführer Holger Edmaier erklärt, wer über zwei Stellplätze parke, nehme einer weiteren Person die Parkmöglichkeit weg. Die Strafe sei deshalb bewusst so hoch angesetzt, damit sie eine spürbare Wirkung erzielt. Dieselbe Strafe gilt laut Edmaier auch, wenn Flucht- oder Rettungswege blockiert werden.
Die betroffene Kerstin Frey hält die Strafe dagegen für nicht verhältnismäßig. Sie gibt an, der Parkplatz sei an jenem Tag zur Hälfte leer gewesen. Ihre Nachfragen bei Park Service Hüfner seien unbeantwortet geblieben.
Wie reagiert der Parkraumbetreiber auf die Kritik?
Edmaier betont, dass jeder Einzelfall geprüft werde. Fahrzeugführende seien grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, den gewählten Stellplatz ordnungsgemäß zu nutzen. Wer sich gegen einen Strafzettel wehren will, kann laut Edmaier die Situation mit Fotos dokumentieren, um sich zu exkulpieren.
Für Besucher des Tuwass-Bads gilt normalerweise ein eigenes System: Auf dem Parkplatz TuWass 1 ist das Parken für Badegäste kostenfrei, die Parkgebühren am Automaten werden mit dem Eintritt verrechnet oder zurückerstattet, sofern Parkvorgang und Badebesuch am selben Tag stattfinden. Ein zweiter Parkplatz, TuWass 2, wird separat von der Stadt Tuttlingen bewirtschaftet und nicht mit dem Eintritt verrechnet.
Was können Autofahrer beim Parken auf privaten Flächen beachten?
Der Fall zeigt, worauf Besucher privat bewirtschafteter Parkplätze achten sollten, um eine Vertragsstrafe zu vermeiden:
- Das Fahrzeug immer vollständig innerhalb einer Markierungslinie abstellen, auch wenn der Parkplatz leer wirkt.
- Das Parkticket gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren.
- Bei Zweifeln an der Parksituation die Lage vor der Abfahrt mit dem Smartphone fotografieren.
- Schilder an der Einfahrt zu Beginn des Besuchs lesen, da sie die geltenden Regeln und Strafhöhen festlegen.
Kerstin Frey will das Schwimmbad nach eigenen Angaben in naher Zukunft nicht mehr besuchen. Wer einen Strafzettel für unberechtigt hält, kann sich laut Park Service Hüfner mit Fotobelegen an den Betreiber wenden, da jeder Fall einzeln geprüft wird.