Kaufland ruft erneut Chargen der Säuglingsnahrung Aptamil, Milumil und Beba zurück. Grund ist, dass dieselben Produkte bereits im Februar 2026 zurückgerufen worden waren, durch ein Versehen aber weiter in Regalen standen oder erneut in den Verkauf gelangten.
Am 12. Oktober 2026 betraf das Chargen von Aptamil und Milumil, am 14. Oktober 2026 Chargen von Beba. Nestlé hatte die betroffenen Beba-Chargen bereits am 5. Februar 2026 zurückgerufen. Eine erste Warnung war dem Europäischen Schnellwarnsystem RASFF zufolge bereits am 12. Dezember 2025 aus Italien gemeldet worden.
Welche Produkte sind betroffen und wann wurden sie zurückgerufen?
Betroffen sind laut Kaufland Produktionschargen von Aptamil, Milumil und Beba mit bestimmten Mindesthaltbarkeitsdaten, die bereits im Februar 2026 im Rückruf standen. Nach Angaben von Kaufland sind inzwischen alle betroffenen Produkte aus dem Verkauf entfernt worden. Der aktuelle Rückruf erfolgt nach Angaben des Unternehmens in Abstimmung mit deutschen Behörden.
Warum ist Cereulid in der Babynahrung gefährlich?
Die Säuglingsnahrung war mit dem Toxin Cereulid belastet, das vom Mikroorganismus Bacillus cereus produziert wird. Das betroffene Arachidonsäure-Öl stammte der Verbraucherzentrale zufolge offenbar von einem Unternehmen in Wuhan in China.
Das Gift löst vor allem heftigen Brechreiz aus: Schon eine halbe Stunde bis zu sechs Stunden nach der Aufnahme können Betroffene erbrechen und Durchfall bekommen, wobei die Beschwerden üblicherweise binnen eines Tages wieder nachlassen.
In Einzelfällen wurden auch Leber- oder Nierenschäden beschrieben. Bei Säuglingen kann der Flüssigkeitsverlust durch Erbrechen und Durchfall besonders schnell kritisch werden. Die Verbraucherzentrale nennt als Obergrenze eine tägliche Aufnahmemenge von 0,014 Mikrogramm Cereulid je Kilogramm Körpergewicht, die bei Babys nicht überstiegen werden darf.
Was Eltern jetzt tun müssen
Wer Beba, Aptamil oder Milumil im Haushalt hat, sollte die Charge und das Mindesthaltbarkeitsdatum mit den Rückrufangaben abgleichen. Kaufland nennt dafür folgende Schritte:
Eltern sollten prüfen, ob sich betroffene Chargen von Beba, Aptamil oder Milumil im Haushalt befinden.
Die Produkte können in jeder Kaufland-Filiale zurückgegeben werden.
Der Kaufpreis wird nach Angaben von Kaufland auch ohne Kassenbon erstattet.
Bei Fragen steht die kostenlose Hotline unter 0800 1528352 zur Verfügung.
Die Verbraucherzentralen bewerten den wiederholten Rückruf als Kontrollversagen und sprechen von einem Skandal. Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch muss das fahrlässige Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Lebensmittel grundsätzlich mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Als Reaktion auf den ersten Rückruf gelten seit dem 26. Februar 2026 strengere Kontrollen für Importe: Sendungen von Arachidonsäure-Öl aus China müssen seither von einer amtlichen Bescheinigung begleitet werden, zudem werden nach Angaben der Verbraucherzentrale bei der Hälfte der in die Europäische Union gebrachten Sendungen Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen durchgeführt.
Eltern mit weiteren Fragen zum Rückruf Babynahrung können sich zusätzlich an die Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes wenden.
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