Teilzeitarbeit ist in Deutschland weit verbreitet und nimmt laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) weiter zu. Ein wesentlicher Grund: Nach Auskunft der Bertelsmann Stiftung fehlten 2023 noch rund 430.000 Kita-Plätze in Deutschland. Wer keine Betreuung findet, reduziert häufig die eigene Arbeitszeit – mit Folgen für Gehalt und spätere Rente.
Besonders betroffen sind Branchen, in denen Arbeitgeber laut DGB ohnehin vorrangig Teilzeitstellen anbieten, etwa Einzelhandel, Reinigungsgewerbe und öffentlicher Dienst. Wer dort einsteigt, findet oft gar keine Vollzeitstelle, selbst wenn er sie wollte.
Wann Beschäftigte ein Recht auf Teilzeit haben
Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht nach Paragraph 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen erläutert. Zusätzlich gibt es die sogenannte Brückenteilzeit: Sie erlaubt es, für einen begrenzten Zeitraum in Teilzeit zu arbeiten und danach automatisch zur ursprünglichen Vollzeitstelle zurückzukehren.
Dieser Zeitraum muss zwischen einem und fünf Jahren liegen. Wie groß der Betrieb ist, entscheidet demnach darüber, wie stark der Brückenteilzeit-Anspruch dort ausfällt.
Welche Rechte beim Gehalt gelten
Arbeitgeber dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht wegen ihrer Teilzeittätigkeit benachteiligen, außer es gibt sachliche Gründe. Das Lohn- und Leistungsniveau muss dem einer vergleichbaren Vollzeitstelle entsprechend der tatsächlichen Arbeitszeit entsprechen.
Das Bundesarbeitsgericht hat zudem entschieden, dass Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte bereits ab ihrer individuellen Wochenarbeitszeit gezahlt werden müssen – nicht erst ab der Vollzeitgrenze. Weitere Rechte fasst der DGB so zusammen:
- Teilzeitbeschäftigung darf kein Grund sein, eine Beförderung zu verweigern.
- Arbeitgeber müssen Teilzeitbeschäftigte an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen lassen.
- Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach den Arbeitsstunden.
- Beschäftigte haben während der Elternzeit einen Anspruch auf Teilzeittätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen.
Was Teilzeit für Elternzeit und Rente bedeutet
Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz steht Teilzeitkräften darlegt, grundsätzlich auch Elternzeit zu. Sie kann bis zu drei Jahre dauern, wobei 24 Monate davon auch bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden können.
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht zu einem Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit zwingen und niemanden kündigen, weil er einem solchen Wechsel nicht zustimmt, stellt der DGB klar. Da sich Lohn und Leistungen anteilig an der Arbeitszeit bemessen, fließen in Teilzeitphasen automatisch auch weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung – je länger die Teilzeitphase, desto größer wirkt sich das langfristig auf die Rentenhöhe aus.