Seit dem 1. Juli 2026 können Kundinnen und Kunden in deutschen Apotheken eine Videosprechstunde mit Ärztinnen und Ärzten direkt vor Ort führen. Pharmazeutisches Personal begleitet das Gespräch, Apotheken erhalten dafür erstmals eine eigene Vergütung. Rechtlich verankert ist die sogenannte assistierte Telemedizin bereits seit 2023, praktisch angelaufen ist sie aber erst jetzt.
Grundlage für den Start war ein Schiedsspruch vom 16. April 2026: Eine Schiedsstelle legte die Vergütungsregeln für die Video-Konsultationen fest. Der Deutsche Apothekerverband rechnete danach damit, dass das Bundesgesundheitsministerium den Schiedsspruch bestätigt und der Start zum 1. Juli 2026 tatsächlich erfolgt.
Wer die Video-Sprechstunde nutzen kann
Für akute, klar abgrenzbare Beschwerden eignet sich das Angebot laut Hausarzt Stefan Spieren gut. Chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten gehören nach seiner Einschätzung dagegen weiterhin in die hausärztliche Versorgung und nicht in die Video-Sprechstunde der Apotheke. Auch schwer erkrankte Menschen, etwa mit einem hypertensiven Notfall, haben in der Video-Kabine der Apotheke nichts verloren, so Spieren.
In der Praxis zeigt sich laut Spieren, dass selbst bei vermeintlich einfachen Fällen manchmal mehr nötig ist: Er berichtet von zwei bis drei Fällen im Monat, in denen er einen Patienten aus der Videosprechstunde heraus doch noch zur Untersuchung vor Ort einbestellen muss.
Wie weit die Apotheken künftig gehen sollen
Apotheken sollen perspektivisch einen erweiterten Zugriff auf die elektronische Patientenakte erhalten, einschließlich Schreibrechten für den elektronischen Medikationsplan. Das Ärzteblatt rief niedergelassene Ärzte dazu auf, aktiv auf Apotheken zuzugehen und gemeinsam Versorgungsmodelle zu organisieren.
Der Anbieter arztkonsultation, der sich seit drei Jahren mit dem Versorgungspfad der assistierten Telemedizin in Apotheken beschäftigt, arbeitet daran, bis Ende 2026 Lösungen zur Erhebung von Vitalparametern kontaktlos per Video und Stimme in das digitale Wartezimmer einzubinden.
Telemedizin-Fachmann Jan Zeggel argumentiert zudem, dass Regionalität bei Telemedizin wenig Sinn ergibt: Ein bundesweites Telemedizinzentrum sei sinnvoller als 17 getrennte Lösungen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Wie verbreitet das Angebot bereits ist
Im ersten Quartal 2026 waren bundesweit 16.541 Apotheken aktiv – die potenzielle Reichweite der neuen Video-Sprechstunde ist damit groß. Erste Praxisbeispiele außerhalb klassischer Apotheken zeigen, wohin die Entwicklung gehen kann: Der Sana Medical Room in Mosbach versorgt seit Ende 2025 nach eigenen Angaben mehr als drei Viertel seiner Patienten ausreichend über digitale Wege.
Ob die Apotheke um die Ecke das Angebot bereits führt, lässt sich am besten direkt vor Ort erfragen. Grenzen zieht dabei auch die Justiz: Das Landgericht Köln untersagte im Mai 2026, Rezepte allein auf Basis eines Online-Fragebogens auszustellen – eine persönliche oder per Video geführte ärztliche Einschätzung bleibt also weiterhin nötig.
Was Kunden jetzt wissen sollten
Der Deutsche Apothekerverband fordert parallel zur neuen Vergütung eine Erhöhung der Festgebühr pro Rezept von 8,35 Euro auf 9,50 Euro. Wer die Video-Sprechstunde in der Apotheke nutzen möchte, fragt am einfachsten direkt beim Apothekenpersonal nach, ob der Standort bereits angeschlossen ist und für welche Beschwerden das Angebot infrage kommt.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.