Bei einer Kontrolle der Fahrzeuge in Schrems in Niederösterreich hat die Polizei zehn von 20 geprüften Agrarfahrzeugen sofort aus dem Verkehr gezogen. Betroffen waren vor allem Bremsen, Reifen und Anhängerkonstruktionen.
16 von 20 Fahrzeugen hatten schwere Mängel
Von den kontrollierten land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen wiesen 16 Mängel auf. Addiert ergaben sich daraus 34 schwere technische Mängel, von denen 15 mit der Einstufung „Gefahr im Verzug“ bewertet wurden. Bei der Hälfte der Fahrzeuge waren die Mängel so gravierend, dass die Weiterfahrt sofort untersagt wurde.
Ein Anhänger war um mehr als 10 % überladen
Besonders auffällig war ein landwirtschaftlicher Kraftwagenzug mit zwei nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern. Beide Anhänger waren mit doppelten Bordwänden bis oben hin befüllt, der gesamte Zug war um mehr als 10 % überladen. An diesem Fahrzeug häuften sich zugleich mehrere sicherheitsrelevante Defekte.
Die Betriebsbremse des zweiten Anhängers zeigte keinerlei Bremswirkung.
Auch die Feststellbremse des zweiten Anhängers wirkte nicht.
Die Bremsschläuche der Druckluftbremse waren stark rissig.
Das Anhängerbremsventil war von seiner Befestigung abgerissen und nur noch provisorisch gesichert, die Bruchstelle war bereits korrodiert.
Ein Reifen wies einen durchgehenden Riss bis zum Stahlgewebe auf, zudem war die Deichse stark verbogen und notdürftig geschweißt.
Die Landesverkehrsabteilung Niederösterreich kontrollierte gemeinsam mit Technikern
Die Kontrolle führten Beamte der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich gemeinsam mit Technikern durch. An weiteren Fahrzeugen fanden die Prüfer zudem defekte Bremslichter, die an beiden Seiten nicht funktionierten. Die Mängel verteilten sich über mehrere der kontrollierten Gespanne und reichten von kleineren Defekten bis zu akut sicherheitsgefährdenden Schäden.
Was Landwirten jetzt droht
Lenker und Zulassungsbesitzer der Fahrzeuge mit schweren Mängeln werden der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt. Für die Fahrzeuge mit sofortigem Fahrverbot ist die Weiterfahrt vorerst untersagt.
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