Wer vom Arbeitsmarktservice (AMS) eine höhere Auszahlung erhalten hat als vorgesehen, bekommt nicht automatisch eine Rückforderung. Die Arbeiterkammer verweist darauf, dass es darauf ankommt, wie die Fehlberechnung zustande gekommen ist und ob der Empfänger sie hätte erkennen können. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob Betroffene das Geld behalten dürfen oder zurückzahlen müssen.
Wer unsicher ist, sollte die eigene Situation anhand der folgenden Fragen prüfen, bevor das AMS von sich aus eine Rückzahlung verlangt.
Muss ich zurückzahlen, wenn das AMS einen Fehler gemacht hat?
Die Arbeiterkammer erklärt, das AMS dürfe keine Rückzahlung verlangen, wenn die zu hohe Auszahlung allein auf einen Fehler der Behörde zurückgeht und der Empfänger nicht hätte erkennen können, dass der Betrag zu hoch war. In diesem Fall trägt die Behörde die Verantwortung für die Fehlberechnung, nicht die betroffene Person.
Anders sieht es aus, wenn der Empfänger selbst zur falschen Auszahlung beigetragen hat. Demnach muss zurückzahlen, wer durch falsche Angaben eine zu hohe Leistung ausgelöst hat. Das Gleiche gilt, wenn wichtige Informationen verschwiegen wurden, etwa der Beginn einer neuen Beschäftigung.
Wann wird eine zu hohe Zahlung zur Rückzahlungspflicht?
Auch ohne eigenes Verschulden kann eine Rückzahlungspflicht entstehen, etwa wenn der Empfänger hätte bemerken müssen, dass die Zahlung zu hoch ausfällt. Als Beispiel nennt die Arbeiterkammer den gleichzeitigen Bezug von Krankengeld und Arbeitslosengeld: Diese Doppelzahlung sollte auffallen, auch wenn der Fehler ursprünglich beim AMS lag.
Wer die eigene Auszahlung mit diesen Punkten abgleichen will, sollte folgende Fragen für sich beantworten:
Lag der Fehler nachweislich beim AMS, ohne dass ich ihn erkennen konnte?
Habe ich dem AMS alle relevanten Änderungen gemeldet, etwa eine neue Beschäftigung?
Habe ich gleichzeitig Krankengeld und Arbeitslosengeld bezogen?
Hätte mir die Höhe der Auszahlung auffallen müssen?
Welche Folgen drohen bei Täuschung?
Besonders streng wird es, wenn eine ungerechtfertigte Leistungszahlung durch Täuschung entstanden ist. In solchen Fällen kann laut Arbeiterkammer neben der Rückforderung des Geldes auch eine strafrechtliche Verfolgung folgen. Wer also bewusst falsche Angaben macht, riskiert mehr als nur die Rückzahlung.
Betroffene, die eine Rückforderung des AMS erhalten, sollten den eigenen Fall anhand dieser Kriterien prüfen und sich im Zweifel an die Arbeiterkammer oder eine Rechtsberatung wenden, bevor sie zahlen.
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