Wer als ukrainischer Vertriebener in Wien Grundversorgung bezieht und zusätzlich eine Pension aus der Ukraine erhält, bekommt seit 1. August 2025 nicht mehr die volle Unterstützung ausbezahlt. Ein Teil der Pension bleibt unangetastet, der Rest wird teilweise auf die Grundversorgung angerechnet. Betroffen sind damit vor allem ältere Vertriebene, die neben der Grundversorgung eine eigene Pension beziehen.
Die Regelung reiht sich in mehrere Neuerungen ein, die den Status und die Leistungen für ukrainische Vertriebene in Österreich betreffen. Der vorübergehende Schutz nach der EU-Massenstromankunfts-Richtlinie wurde bereits zum fünften Mal verlängert und gilt nun bis zum 4. März 2028. Das Aufenthaltsrecht besteht dabei unabhängig davon, ob der Ausweis für Vertriebene noch gültig ist.
Wie viel von der Pension bleibt bei der Grundversorgung übrig?
Die 65/35-Regelung gilt nicht nur für Pensionen: Bei der Grundversorgung wird allgemein ein Freibetrag von 110 Euro pro Person sowie 80 Euro pro weiterem Familienmitglied berücksichtigt. Alles darüber hinaus wird zu 65 % angerechnet, 35 % bleiben den Betroffenen zusätzlich zur Grundversorgung. Seit 1. Januar 2025 fließen zudem ukrainische Kraftfahrzeuge in die Prüfung der Hilfsbedürftigkeit ein, bevor Grundversorgung gewährt wird.
Ukrainische Kfz zählen seit Januar 2025 zur Prüfung der Hilfsbedürftigkeit.
Wer muss sich künftig jährlich neu identifizieren?
Mit dem Regierungsbeschluss Nr. 299 der ukrainischen Regierung vom Februar 2025 müssen Personen, die eine ukrainische Pension beziehen, jedes Jahr vor Jahresende ein Neuidentifizierungsverfahren durchlaufen.
Für die Nachholung der dafür nötigen Schritte setzte die Regelung eine Frist bis zum 1. April 2026. Wer diese Fristen versäumt, riskiert Verzögerungen bei der Pensionszahlung aus der Ukraine und damit auch Unklarheiten bei der Anrechnung auf die Grundversorgung.
Was ändert sich beim Aufenthaltsstatus?
Vorübergehender Schutz wird künftig nur noch Personen gewährt, die ihren militärischen Verpflichtungen nach ukrainischem Recht nachgekommen sind.
August 2026 Schutz genossen und ihn seither ununterbrochen beibehalten haben. Wer zuvor in einem anderen EU-Land Schutz hatte, kann sich in Österreich registrieren lassen, muss aber nachweisen, dort keinen Schutz und keine Sozialleistungen mehr zu beziehen.
Seit 1. Oktober 2024 steht Vertriebenen unter bestimmten Voraussetzungen zudem der Umstieg auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus offen. Wer den Ausweis für Vertriebene besitzt, hat freien Zugang zum Arbeitsmarkt, sowohl für unselbstständige als auch für selbstständige Tätigkeiten. In Oberösterreich und Wien ist dafür zusätzlich die Vormerkung beim Arbeitsmarktservice Voraussetzung, um Grundversorgungsleistungen zu erhalten.
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine wurden ab 1. Juli 2026 verlängert. Vertriebene ab 15 Jahren können außerdem kostenlose Deutschkurse über den Österreichischen Integrationsfonds in Anspruch nehmen. Wer von den neuen Freibeträgen bei der Pensionsanrechnung betroffen ist, sollte die eigene Grundversorgungsstelle kontaktieren, um die aktuelle Berechnung prüfen zu lassen.
Wer im Vorverkauf zuschlägt, zahlt für die Saisonkarte am Arlberg 432 Euro weniger als später im Winter – doch auch der Vorverkaufspreis liegt schon über dem Vorjahr.
Seit 1. Oktober 2026 müssen Unternehmen ihre SMS-Absendernamen bei der RTR eintragen lassen – allein heuer gingen bereits mehr als 9.000 Beschwerden zu Betrugs-SMS bei der Behörde ein.