Seit 1. Oktober 2026 prüfen Mobilfunkanbieter in Österreich jede SMS mit alphanumerischem Absendernamen gegen ein Verzeichnis der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Ist die Kennung dort nicht eingetragen, löschen die Anbieter die Nachricht; bei Zweifeln an der Echtheit erscheint stattdessen der Hinweis „Unbekannt“. Auslöser der neuen SMS-Regel in Österreich war ein Anstieg der gemeldeten Betrugs-SMS um 60 % im Jahr 2025.
Was seit Oktober gilt
Die Regel beruht auf der 10. Novelle der KEM-V, mit der die RTR eigene Vorgaben für alphanumerische SMS-Absender eingeführt hat. Seit 1. Oktober 2026 dürfen Diensteanbieter nur noch Kennungen zustellen, die im Verzeichnis der RTR eingetragen sind.
Sie müssen das Verzeichnis mindestens einmal täglich abrufen und die Echtheit jeder Kennung vor der Zustellung prüfen. Verstoßen sie gegen diese Pflicht, haften sie laut RTR für die Folgen. Auch der Versand alphanumerischer SMS aus dem Ausland an österreichische Kunden ist seither untersagt.
Warum die Regel kommt
Die RTR registrierte 2025 insgesamt 10.205 Meldungen zu Betrugs-SMS, bei insgesamt 31.888 Meldungen zu Rufnummernmissbrauch. Die häufigsten Maschen betreffen vermeintliche Nachrichten von Familienangehörigen, Behörden und Banken. Ziel der Maßnahme ist, betrügerische Nachahmungen zu verhindern, finanzielle Schäden zu senken und das Vertrauen in SMS-Absender wiederherzustellen.
Was Unternehmen beachten müssen
Firmen müssen ihre alphanumerischen Absenderkennungen über einen beauftragten mobilen Diensteanbieter ins Verzeichnis eintragen lassen. Eine Kennung darf höchstens elf Zeichen umfassen, Groß- und Kleinschreibung wird dabei unterschieden. Pro Inhaber sind höchstens 40 Kennungen innerhalb von sechs Monaten zulässig, ein Eintrag wird nach 14 Tagen gültig.
Die Registrierung bei der RTR ist kostenlos. Seit 21. Juli 2026 müssen Begründungen für eine Kennung auf Deutsch eingereicht werden, generische Begriffe werden dabei nicht akzeptiert. Seit 24. September 2026 muss zusätzlich die registrierte Firma mit vollständiger Rechtsform eingetragen sein. Numerische Absender, also gewöhnliche Telefonnummern, benötigen keine Registrierung.
Was das für Handynutzer bedeutet
Für Nutzer ändert sich an der Bedienung des Handys nichts: Sie müssen nichts einstellen oder installieren. Stattdessen sehen sie künftig entweder einen geprüften Absendernamen oder den Hinweis „Unbekannt“, wenn die Echtheit nicht eindeutig feststeht. RCS und WhatsApp sind von der neuen SMS-Regel in Österreich nicht betroffen, da die Absenderprüfung dort bereits im jeweiligen Kanal erfolgt.
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