An der Grenze zwischen den Schweizer Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind mehrere Japankäfer entdeckt worden. Der Landkreis Lörrach hat deshalb im August 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen und auf deutscher Seite Befalls- und Pufferzonen mit unterschiedlichen Gartenregeln eingerichtet. Für Gartenbesitzer in der Befallszone gelten seither verschärfte Vorgaben zur Eindämmung des Schädlings.
Der Japankäfer gilt als Schädling, der nach Einschätzung des Landkreises erhebliche Schäden an Pflanzen und in der Landwirtschaft verursachen kann. Im Landkreis Lörrach selbst gab es bislang nur Einzelfunde, eine etablierte Population wurde nicht nachgewiesen. Dennoch reichte die Nähe zu den Basler Fundstellen aus, um die Quarantänezone mit eigenen Bestimmungen auszuweisen.
Wie gefährlich ist der Käfer für Gärten?
Nach Angaben des Landkreises Lörrach frisst der Japankäfer an einer Vielzahl von Pflanzen und gilt deshalb als ernstzunehmender Schädling für Gärten und landwirtschaftliche Flächen. Die Einstufung als Risiko ist der Grund, warum bereits einzelne Funde Behörden zum Handeln veranlasst haben, obwohl im Landkreis selbst noch keine festen Populationen nachgewiesen sind.
Warum breitet sich der Käfer so hartnäckig aus?
Die Flugzeit des Japankäfers erstreckt sich hauptsächlich von Juni bis August. In dieser Zeit legen die Weibchen Eier im Boden ab. Die Eier und Larven können je nach Temperatur und Witterung bis zu zwei Jahre im Boden überdauern, bevor sie sich zu einem ausgewachsenen Käfer entwickeln.
Genau diese lange Überlebensdauer im Boden erschwert die Bekämpfung, denn ein Garten kann auch dann noch befallen sein, wenn oberirdisch längst kein Käfer mehr zu sehen ist.
Welche Zonen und Regeln gelten aktuell?
Auf Grundlage der bereits bestehenden Basler Befallszonen hat der Landkreis Lörrach eigene Befalls- und Pufferzonen festgelegt. Für beide Zonen gelten laut der Allgemeinverfügung vom August 2026 jeweils unterschiedliche Bestimmungen. Der wichtigste Punkt im Überblick:
Befalls- und Pufferzonen unterscheiden sich in ihren Bestimmungen für Gartenbesitzer.
Welche konkreten Pflichten Gartenbesitzer in den einzelnen Zonen im Detail erfüllen müssen, ist bislang nicht veröffentlicht. Wer in der Nähe der Grenze zu Basel einen Garten bewirtschaftet, sollte sich deshalb direkt bei der zuständigen Behörde über die genauen Vorgaben der jeweiligen Zone informieren.
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