Die Netzgebühren Strom werden in Österreich künftig nicht mehr allein nach dem Verbrauch berechnet, sondern auch nach der höchsten gleichzeitig bezogenen Leistung.
Ab 2027 kommt zum bisherigen Arbeitspreis pro Kilowattstunde ein Leistungspreis hinzu, der sich an der höchsten gemessenen Monatsleistung orientiert. Wer regelmäßig hohe Lasten wie eine Wärmepumpe oder ein E-Auto gleichzeitig nutzt, zahlt laut einem Rechenbeispiel der EG Austria künftig spürbar mehr.
Grundlage der Umstellung ist die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung, die am 12. Oktober 2026 veröffentlicht wurde. Sie regelt die neue Struktur der Netzentgelte für ganz Österreich und soll je nach Netzbereich zwischen 1. Januar 2027 und spätestens 1. Juli 2028 eingeführt werden.
Was ändert sich am Netzentgelt?
Künftig setzt sich die Netzgebühr aus zwei Teilen zusammen: einem Arbeitspreis für jede verbrauchte Kilowattstunde und einem Leistungspreis für die monatliche Spitzenleistung. Für Haushalte auf Netzebene 7 werden dabei mindestens 2 kW pro Monat berücksichtigt. In der späteren Ausgestaltung soll für die ersten 10 kW ein niedrigerer Leistungspreis gelten, der höhere Satz greift erst für Leistung darüber.
Die Gewichtung zwischen Arbeits- und Leistungspreis verschiebt sich schrittweise: Innerhalb von drei Jahren nach Einführung soll sie bei jeweils rund der Hälfte Arbeits- und Leistungspreis liegen. Damit zählt am Ende nicht mehr nur, wie viel Strom insgesamt verbraucht wird, sondern auch, wie gleichmäßig dieser Verbrauch über den Tag verteilt ist.
Wen trifft die neue Abrechnung nach Spitzenverbrauch am stärksten?
Besonders betroffen sind Haushalte, die zeitgleich mehrere stromintensive Geräte nutzen, etwa eine Wärmepumpe während des Ladens eines E-Autos. Je höher die gemessene Spitzenleistung, desto höher fällt künftig der Leistungspreisanteil aus. Für die Startphase 2027 wird dabei mit folgenden Werten gerechnet:
Ein Leistungspreis von 19 Euro je Kilowatt und Jahr ist für 2027 vorgesehen.
Der Arbeitspreis wird in der Startphase 2027 mit 7,36 Cent je Kilowattstunde angenommen.
Im Sommer gilt von April bis September zwischen 10 und 16 Uhr ein günstiges Zeitfenster.
Ab Oktober 2027 ist im Winterhalbjahr zwischen 23 und 5 Uhr ein weiteres günstigeres Zeitfenster geplant.
Rechenbeispiel
Für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch zeigt die EG Austria den Unterschied: Bei einer Leistungsspitze von 4 kW liegen die Netznutzungskosten in der Startphase 2027 bei rund 334 Euro im Jahr – nach der bisherigen Berechnungsmethode wären es rund 340 Euro gewesen. Liegt die Spitzenleistung dagegen bei 12 kW, steigen die Kosten in der Startphase 2027 auf rund 486 Euro.
In der geplanten Endstufe, wenn Arbeits- und Leistungspreis je zur Hälfte zählen, verschärft sich der Unterschied weiter: Bei 4 kW Spitzenleistung sänken die Kosten auf rund 294 Euro, bei 12 kW stiegen sie auf rund 632 Euro im Jahr. Wer seine Lastspitzen senkt, zahlt also künftig deutlich weniger als jemand mit unverändert hohem Spitzenverbrauch.
Was können Haushalte jetzt tun?
Wer Geräte wie Waschmaschine, Wärmepumpe oder Ladestation zeitlich entzerrt statt gleichzeitig zu betreiben, senkt die gemessene Spitzenleistung und damit den künftigen Leistungspreisanteil. Die vorgesehenen günstigen Zeitfenster – im Sommer zwischen 10 und 16 Uhr, ab Oktober 2027 im Winter zwischen 23 und 5 Uhr – bieten dafür zusätzlichen Spielraum.
Für Strom aus lokalen oder regionalen Energiegemeinschaften bleiben reduzierte Arbeitspreise vorgesehen, beim neuen Leistungspreis werden solche Gemeinschaften jedoch nicht berücksichtigt. Eine Leistungssaldierung ist nur innerhalb des eigenen Standortbereichs über Hauptleitungen möglich.
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