Seit 1. Oktober 2026 gilt in Österreich eine Registrierungspflicht für SMS mit alphanumerischen Absenderkennungen, also Nachrichten, bei denen statt einer Telefonnummer ein Firmenname wie „Bank“ oder „Post“ im Display erscheint.
Wer einen solchen Namen verwenden will, muss ihn im öffentlichen Verzeichnis der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) eintragen lassen. Hintergrund ist die sogenannte Phishing SMS Sperre, mit der die Behörde Betrüger daran hindern will, unter fremder Identität Nachrichten zu verschicken.
Das Verzeichnis der RTR ist bereits seit Juli 2026 verfügbar. In der Zwischenzeit konnten Unternehmen ihre Absenderkennungen eintragen lassen, bevor die Regel verbindlich wurde.
Zahlreiche Beschwerden brachten die neue Regel
Wie stark das Problem mit Betrugs-SMS zuletzt war, zeigt eine Zahl der RTR. Die offizielle Jahresbilanz der Regulierungsbehörde verzeichnete bis Mitte Oktober 2026 bereits über 9.000 dokumentierte Meldungen von Verbrauchern zu betrügerischen Kurznachrichten. Solche Nachrichten geben sich häufig als Paketdienste, Banken oder Behörden aus und sollen Empfänger dazu bringen, auf einen Link zu klicken oder Daten preiszugeben.
Genau hier setzt die neue Regel an: Nachrichten mit einer alphanumerischen Absenderkennung, die nicht im RTR-Verzeichnis eingetragen ist, müssen von den Mobilfunkanbietern verworfen werden. Sie kommen beim Empfänger also gar nicht erst an.
Viele Absender bereits registriert
Mit Stand 16. Oktober 2026 waren laut RTR bereits mehr als 8.500 gültige Absenderkennungen im Verzeichnis eingetragen. Neue Kennungen dürfen frühestens 14 Tage nach ihrer Eintragung tatsächlich verwendet werden, damit die Mobilfunkanbieter genug Zeit haben, ihre Systeme entsprechend abzugleichen.
Die Telekommunikationsunternehmen müssen ihre internen Datenbanken in einem Rhythmus von höchstens 24 Stunden automatisiert mit dem offiziellen Register abgleichen. Verstößt ein Anbieter gegen die Vorgaben, haftet er laut RTR für die Folgen. Eine Ausnahme gilt für Informationen, die ein Mobilfunkanbieter an seine eigenen Kunden verschickt, etwa zum eigenen Tarif oder Datenverbrauch.
Warum Betrug trotzdem möglich bleibt
Auch SMS aus dem Ausland fallen unter neue Regeln: Alphanumerische Nachrichten dürfen österreichische Kunden künftig nur noch über kontrollierte Zustellwege erreichen. Ein generelles Verbot ausländischer SMS mit Firmennamen besteht laut RTR aber nicht, solange der Absender registriert und der Zustellweg kontrolliert ist.
Eine wichtige Lücke bleibt jedoch bestehen: SMS mit einer gewöhnlichen Telefonnummer als Absender fallen nicht unter die Registrierungspflicht. Betrüger, die auf eine reine Nummer statt auf einen Firmennamen setzen, sind von der neuen Regel also nicht betroffen. Die RTR weist deshalb selbst darauf hin, dass die Neuregelung keinen vollständigen Schutz vor SMS-Betrug bietet.
Was Handynutzer jetzt davon haben
Für Verbraucher bedeutet die Regel im Alltag, dass gefälschte Nachrichten von Banken oder Paketdiensten mit gefälschtem Namen gar nicht mehr im Posteingang landen sollten. Wer trotzdem eine verdächtige Nachricht mit einer Firmenkennung erhält, kann von einem unkontrollierten Zustellweg ausgehen.
Weil Kriminelle aber – wie oben beschrieben – mühelos auf normale Telefonnummern ausweichen können, bleibt Wachsamkeit weiterhin oberstes Gebot. Das Anklicken von Links in unerwarteten Nachrichten oder die Preisgabe persönlicher Daten bleibt ein Risiko – völlig unabhängig davon, was das Display anzeigt.
Wer im Vorverkauf zuschlägt, zahlt für die Saisonkarte am Arlberg 432 Euro weniger als später im Winter – doch auch der Vorverkaufspreis liegt schon über dem Vorjahr.