Die Bundesregierung plant, dass Arbeitnehmer künftig bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Mit der Krankschreibung ab dem ersten Tag soll der Krankenstand sinken, der 2024 bei durchschnittlich 14,8 Arbeitstagen je Beschäftigtem lag. Auch die während der Corona-Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung soll wegfallen.
Bislang müssen Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeit nur unverzüglich melden, ein Attest ist erst ab dem vierten Tag nötig. Arbeitgeber können schon heute per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung eine frühere Nachweispflicht festlegen – mit Kennzahlensystemen wie dem Bradford-Faktor lassen sich auffällige Kurzerkrankungen bereits jetzt erkennen.
Warum plant die Regierung die Attestpflicht ab dem ersten Tag?
Ziel der Reform ist es laut Bundesregierung, Fehlzeiten zu senken und Missbrauch einzudämmen. Der Krankenstand lag 2021 noch bei durchschnittlich 11,2 Arbeitstagen je Beschäftigtem und ist seither spürbar gestiegen. Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der AOK geht der Anstieg der Fehlzeiten laut Fehlzeiten-Report vor allem auf lange Ausfälle zurück, nicht auf kurze Erkrankungen.
Genau diese langen Ausfälle unterscheiden sich stark je nach Erkrankung. Das zeigt sich bei einem Blick auf die Dauer einzelner Krankheitsfälle im Jahr 2025.
Bei psychischen Erkrankungen summierte sich die Falldauer 2025 auf durchschnittlich 28,5 Tage.
Atemwegserkrankungen dauerten 2025 im Schnitt 5,7 Tage je Fall.
Arbeitgeber wendeten 2025 insgesamt 85,6 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung auf, davon 72,5 Milliarden Euro für fortgezahlte Bruttoentgelte.
Weitere 13,1 Milliarden Euro entfielen auf Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Was ändert sich für Arbeitnehmer, wenn die Reform kommt?
Nach den Plänen der Bundesregierung müssten Beschäftigte künftig schon am ersten Krankheitstag einen Arztbesuch einplanen, um ein Attest zu erhalten. Die telefonische Krankschreibung, mit der sich Beschäftigte mit leichten Atemwegserkrankungen bislang für bis zu 5 Tage krankmelden konnten, soll ganz entfallen.
Was sagen Kritiker zur Attestpflicht ab dem ersten Tag?
Mediziner und kassenärztliche Standesvertretungen befürchten volle Wartezimmer, falls Beschäftigte bei leichten Beschwerden künftig häufiger persönlich in der Praxis erscheinen müssten.
Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände kritisieren die Reform zudem, weil sie aus ihrer Sicht ein Misstrauen gegenüber Arbeitnehmern signalisiert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verweist darauf, dass wissenschaftliche Belege dafür fehlen, dass eine frühere Nachweispflicht den Krankenstand tatsächlich senkt.
Wer wissen will, ob der eigene Betrieb schon jetzt eine frühere Nachweispflicht verlangt, findet die Antwort im Arbeitsvertrag oder in einer bestehenden Betriebsvereinbarung.
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