Das Bundesfamilienministerium verzichtet auf die geplante Kürzung des Unterhaltsvorschusses für 16- und 17-Jährige. Nach monatelanger Kritik aus Politik und Verbänden bleibt die Leistung nun bestehen.
80.000 Kinder sollten die Leistung verlieren
Vorgesehen war im Regierungsentwurf, die Zahlungen ab 2027 bereits mit dem 16. Lebensjahr enden zu lassen, statt wie bisher bis zum 18. Geburtstag. Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wären dadurch rund 80.000 Kinder betroffen gewesen. Die Bundestagsfraktion der Grünen bezifferte die Zahl der betroffenen Kinder mit über 100.000.
Karin Prien kündigte den Sparplan im Juli 2026 an
Familienministerin Karin Prien hatte die Pläne im Juli 2026 vorgestellt. Als Grund nannte das Ministerium den Sparbedarf im Bundeshaushalt; laut einer Sprecherin des Bundesfamilienministeriums war die geplante Kürzung mit einer Sparvorgabe des Finanzministers für den Haushalt 2027 begründet.
Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss hatten sich seit der Reform 2017 vervierfacht, der Haushaltsansatz sollte laut Haushaltsplanung von 1,31 Milliarden auf 914 Millionen Euro sinken.
SPD und Grüne liefen gegen die Kürzung Sturm
Das SPD-Präsidium lehnte die Absenkung der Altersgrenze ab. Von sozialpolitischer Seite der SPD-Fraktion im Bundestag wurden Korrekturen im weiteren Gesetzgebungsprozess angekündigt, während die Grünen-Fraktion mit einem Antrag vom 14. Oktober 2026 forderten, ganz auf die Kürzung zu verzichten.
Zudem verwies der Deutsche Kinderschutzbund darauf, dass gerade Alleinerziehende besonders von Armut betroffen seien; der Verein Fair für Kinder e.V. bemängelte, dass die finanzielle Last so weiterhin allein bei den Müttern hängen bliebe.
Rechenbeispiel: Bis zu 9.456 Euro pro Kind wären weggefallen
Der Unterhaltsvorschuss wird für 16- und 17-Jährige derzeit mit 394 Euro monatlich gezahlt. Wäre die Zahlung schon mit dem 16. Geburtstag ausgelaufen, hätten Familien in den letzten beiden Jahren vor der Volljährigkeit auf eine Summe von bis zu 9.456 Euro verzichten müssen – gerechnet aus 394 Euro für jeweils zwölf Monate über zwei Jahre hinweg. Durch die Rücknahme der Pläne bleibt dieser Betrag nun erhalten.
Was die Rücknahme für Alleinerziehende bedeutet
In Deutschland leben rund 1,7 Millionen Alleinerziehende, von denen etwa die Hälfte vom anderen Elternteil keinen oder keinen vollständigen Unterhalt erhält. Der Staat zahlt dafür jährlich rund 3 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss aus, wovon bislang nur bei 18 % der Familien das Geld bei säumigen Zahlern später eingetrieben wird.
Für die eigentliche Kürzung hätte das Unterhaltsvorschussgesetz geändert werden müssen; ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Am 12. November 2026 befasst sich der Haushaltsausschuss des Bundestages abschließend mit dem Bundeshaushalt 2027.
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