Mit dem Start des Oktober 2026 ist nach der sogenannten O-bis-O-Regel der Zeitpunkt für den Wechsel auf Winterreifen gekommen. Während in Österreich ein fester gesetzlicher Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April gilt, kennt Deutschland keine kalendarische Frist. Wer hierzulande bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro rechnen. Entscheidend ist nicht das Kalenderdatum, sondern die tatsächliche Wetterlage.
Die O-bis-O-Regel empfiehlt Winterreifen von Oktober bis Ostern
Die O-bis-O-Regel rät dazu, von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren. Fällt Ostern in einem Jahr besonders spät, sollten Autofahrer die Winterreifen entsprechend länger montiert lassen, statt sich starr an den Kalender zu halten.
Als Ergänzung gilt die 7-Grad-Regel: Sobald die Lufttemperatur dauerhaft unter sieben Grad Celsius fällt, bieten Winterreifen laut Reifenherstellern durch ihre weichere Gummimischung bessere Haftung als Sommerreifen.
Bei Schnee und Eis gilt eine situative Winterreifenpflicht
Unabhängig vom Kalender greift nach der Straßenverkehrsordnung eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Fahrzeuge mit Winterreifen oder Allwetterreifen fahren. Auf winterlichen Straßen verlieren klassische Sommerreifen massiv an Grip, was die Unfallgefahr für sämtliche Personen im Straßenverkehr drastisch erhöht.
Seit 2018 gelten dabei nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol, einem Piktogramm aus zackigem Berg und Schneeflocke, als wintertauglich. Seit dem 1. Oktober 2024 reicht eine reine M+S-Kennzeichnung bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr aus.
Alte Winter- und Allwetterreifen, die lediglich die M+S-Prägung aufweisen, erfüllen die gesetzlichen Vorgaben bei winterlichen Straßenbedingungen nun gar nicht mehr, sodass die Nutzung auf Schnee und Eis unzulässig ist.
Bußgelder reichen von 60 bis 120 Euro
Wer gegen die situative Winterreifenpflicht verstößt, zahlt je nach Schwere des Falls unterschiedlich hohe Bußgelder. Die Spanne reicht von einer einfachen Ordnungswidrigkeit bis zum Unfall mit Sommerreifen bei Schnee und Eis:
Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis kostet 60 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg.
Behindert der Fahrer dadurch andere Fahrzeuge, steigt das Bußgeld auf 80 Euro, ebenfalls mit einem Punkt.
Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer werden 100 Euro und ein Punkt fällig.
Resultiert aus der Missachtung ein Verkehrsunfall, schlägt das Bußgeld mit einer Summe von 120 Euro zu Buche.
Bei schweren Nutzfahrzeugen und Bussen müssen wintertaugliche Reifen sowohl auf den Antriebsachsen als auch auf den vorderen Lenkachsen montiert sein, während land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge befreit bleiben.
Neben dem Bußgeld drohen auch finanzielle Folgen über die Versicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zwar den Schaden des Unfallopfers auch dann, wenn der Verursacher bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen fuhr.
Die eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung kann ihre Leistung in diesem Fall jedoch anteilig oder vollständig kürzen. Wer selbst nicht Hauptverursacher ist, aber eine Mitschuld trägt, kann zudem von der eigenen Versicherung in Regress genommen werden.
Was Autofahrer beim Reifenwechsel jetzt prüfen sollten
Vor dem Wechsel lohnt sich ein Blick auf die Profiltiefe der Winterreifen. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern und darf keinesfalls unterschritten werden.
Reifenhersteller raten jedoch dazu, Winterreifen bereits ab einer Profiltiefe von 4 Millimetern zu ersetzen und sie nicht länger als sechs Jahre zu nutzen, da die Gummimischung mit der Zeit an Griffigkeit verliert. Wer den Wechsel schon Anfang Oktober erledigt, profitiert zudem von kürzeren Wartezeiten bei Händlern und Werkstätten, da der Andrang zum Saisonstart erfahrungsgemäß hoch ist.