Autofahrer, die mit dem Smartphone in der Hand erwischt werden, könnten künftig tief in die Tasche greifen müssen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) fordert, das Bußgeld von aktuell 100 Euro auf mindestens 500 Euro zu erhöhen.
Wer am Montagmorgen im Stau kurz auf eine Nachricht schauen will, tut das bisher meist ungesehen. Künftig könnte genau in diesem Moment eine Kamera an der Autobahnbrücke auslösen und das Bild später an eine Polizeidienststelle weiterleiten.
Mehr als 1.000 Unfälle im Jahr sollen Kameras verhindern
Aktuell kostet das Telefonieren mit dem Handy in der Hand 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Gefährdet ein Fahrer dabei den Verkehr, steigt das Bußgeld auf 150 Euro, kommt es zu einem Unfall, sind es bis zu 200 Euro, dazu zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
Der DVR, der nach eigenen Angaben die Interessen von mehr als 200 Organisationen der Verkehrssicherheit bündelt, hält diese Strafen für zu niedrig. DVR-Präsident Manfred Wirsch begründet die Forderung nach automatisierter Überwachung damit, dass die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, deutlich steigen müsse.
So funktionieren die Monocams an der Autobahnbrücke
Die Kameras, die in der Fachsprache Monocams heißen, stammen ursprünglich aus den Niederlanden. In Rheinland-Pfalz lief dazu bereits 2022 ein Modellversuch. Die Geräte hängen an Autobahnbrücken, fotografieren schräg durch die Frontscheibe ins Fahrzeuginnere und erkennen Mobiltelefone im Bereich des Fahrers anhand der Handhaltung.
Löst das System Verdacht aus, wird eine Aufnahme erstellt. Die prüft anschließend nicht die Software allein, sondern ein geschulter Polizeibeamter. Die bisherigen Ergebnisse aus Rheinland-Pfalz bewertet Bilger als ermutigend und möchte darauf eine bundesweite gesetzliche Regelung stützen.
Was ein Verstoß künftig kosten könnte
Setzt sich die Forderung des Verkehrssicherheitsrats durch, würde sich die Grundstrafe für Handynutzung am Steuer von 100 auf 500 Euro verfünffachen – ein Plus von 400 Prozent gegenüber der aktuellen Regel.
Ob die Bundesregierung diese Summe übernimmt, ist derzeit offen; der DVR nennt sie als Forderung, nicht als beschlossene Regel.
Was Autofahrer jetzt wissen sollten
Nicht jede Nutzung des Smartphones im Auto ist betroffen. Entscheidend ist laut geltender Regelung, dass der Fahrer das Gerät nicht in die Hand nimmt. Weiterhin erlaubt bleibt:
- Telefonieren über eine Freisprechanlage während der Fahrt bleibt zulässig.
- Ein fest installiertes Fahrzeug-System darf während der Fahrt genutzt werden.
- Ein Bluetooth-Headset ist beim Telefonieren am Steuer weiterhin erlaubt.
- Eine am Arm getragene Smartwatch zählt nicht zu den elektronischen Geräten, die als gehalten gelten.
Für den bundesweiten Einsatz der Kameras ist nach Angaben des Verkehrsministeriums eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes nötig. Das Vorhaben muss zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden, die Bundesländer unterstützen laut Ministerium die Prüfung einer entsprechenden Regelung. Einen Zeitpunkt für den deutschlandweiten Start nennt Bilger bislang nicht.