Rund um Allerheiligen verwenden viele Menschen Grablichter zur Erinnerung an verstorbene Angehörige, zunehmend in Form von LED-Modellen mit Batterien oder Akkus. Wer beim LED-Kerzen entsorgen die Geräte einfach in den Restmüll wirft, geht laut dem Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe ein Risiko ein: Werden Batterien oder Akkus bei der Sammlung oder Verarbeitung beschädigt, können sie Brände auslösen.
Besonders lithiumhaltige Energiespeicher gelten dabei als schwer kontrollierbar, sobald sie einmal in Flammen stehen. Solche Brände gefährden nach Einschätzung des Verbands nicht nur Müllfahrzeuge und technische Anlagen, sondern auch Beschäftigte der Abfallwirtschaft. Klassische Grablichter mit Echtwachskerzen kommen dagegen ohne Batterien oder Akkus aus und bergen dieses Risiko nicht.
Wie Österreich entsorgt
In Österreich gehören elektrische Grablichter zu den geeigneten Sammelstellen für Elektroschrott und damit nicht in den Restmüll. Laut Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe lassen sich batteriebetriebene LED-Grabkerzen bei Altstoffsammelzentren abgeben. Je nach Gerät und Rücknahmebedingungen nehmen auch Handelsbetriebe die Produkte zurück.
Wie Deutschland entsorgt
In Deutschland dürfen Elektrogeräte und Altbatterien ebenfalls nicht über den gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden. Kommunale Wertstoffhöfe und die gesetzlich vorgesehenen Rücknahmestellen im Handel bieten Verbrauchern geeignete Abgabemöglichkeiten.
Die Stadt Hennef und die RSAG machen darauf aufmerksam, dass batteriebetriebene Grablichter nicht in die Friedhofsbehälter für gewöhnliche Grablichter gehören, sondern mitgenommen und fachgerecht entsorgt werden müssen.
Dort stehen Sammelboxen im Einzelhandel, die Entsorgungsanlagen der RSAG sowie der Wertstoffhof in Troisdorf zur Verfügung. Die RSAG führt dazu die Kampagne „Kein Spiel mit dem Feuer“ durch, mit der sie auf die Gefahr durch beschädigte Batterien aufmerksam macht.
Batterien richtig trennen
Lassen sich Batterien oder Akkus ohne Beschädigung aus dem Grablicht entnehmen, sollten sie laut Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe getrennt nach den örtlichen Vorgaben abgegeben werden. Fest eingebaute Akkus dagegen gehören nicht mit Gewalt ausgebaut.
Die RSAG empfiehlt, vor der Abgabe loser Batterien und Akkus die Pole mit Klebeband abzukleben, um die Gefahr eines Kurzschlusses zu verringern. Diese Vorsicht gilt nach Angaben der RSAG auch für andere Alltagsgegenstände, in denen Batterien und Akkus verbaut sind.
Kränze und Blumen trennen
Auf vielen Friedhöfen stehen eigene Sammelbehälter für ausgebrannte Einweg-Grablichter bereit. Nach Angaben des Verbands Österreichischer Entsorgungsbetriebe gehören verwelkte Blumen und unbedenkliche Pflanzenreste in die Biotonne oder in entsprechende Kompostbehälter. Grabkränze enthalten dagegen häufig nicht kompostierbare Bestandteile wie Kunststoffschleifen, Steckschwämme oder metallische Befestigungen.
Die pflanzlichen Reste aus Kränzen gehören demnach in die Bio- oder Kompostsammlung, während Schleifen und Steckschwämme in der Regel im Restmüll landen. Wo die lokalen Vorschriften es verlangen, gehört Bindedraht separat in die Metallsammlung. Nicht jeder biologisch abbaubare Kunststoff darf dabei automatisch in die Biotonne.
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