In Schwabmünchen und Graben haben Betrüger am Dienstagabend gleich vier Versuche unternommen, mit der Masche des Schockanrufs an Geld zu kommen. Die Täter wirkten dabei mit erfundenen Schreckensnachrichten auf die Angerufenen ein. In keinem der Fälle entstand ein Schaden, weil alle Betroffenen die Betrugsmasche rechtzeitig erkannten.
Der Ablauf war in allen Fällen ähnlich: Die Anrufer behaupteten, ein Verwandter habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht oder liege verletzt im Krankenhaus. Um die vermeintliche Notlage zu lösen, forderten sie sofort hohe Bargeldsummen – angeblich für eine Kaution oder für eine medizinische Behandlung.
Falsche Polizisten und Ärzte fordern Bargeld
Um ihren Geschichten Glaubwürdigkeit zu verleihen, gaben sich die Anrufer als Polizeibeamte oder als Ärzte aus. Mit dieser Autorität sollte der Druck auf die Angerufenen erhöht werden, möglichst schnell und ohne Rückfragen Geld zu übergeben. Genau dieser Zeitdruck ist nach Angaben der Polizeiinspektion Schwabmünchen das zentrale Element der Masche.
Wer von einem solchen Anruf betroffen ist, kann sich an einigen wiederkehrenden Mustern orientieren, die auch in Schwabmünchen und Graben auftraten:
Der Anruf meldet einen angeblichen Unfall oder Krankenhausaufenthalt eines nahen Angehörigen.
Die Anrufer geben sich als Polizeibeamte oder Ärzte aus, ohne sich auf Nachfrage eindeutig auszuweisen.
Es wird sofortiger Handlungsdruck aufgebaut, verbunden mit der Forderung nach einer hohen Bargeldsumme.
Als Grund für das Geld werden eine Kaution oder eine medizinische Behandlung genannt.
Alle Angerufenen durchschauten den Betrug
Trotz der professionellen Vorgehensweise ging keiner der Betrugsversuche am Dienstagabend auf. Alle Angerufenen erkannten die Masche, bevor sie Geld übergaben oder weitere Schritte einleiteten. Dadurch blieb es ohne finanziellen Schaden.
Was Angerufene jetzt tun können
Wer einen Anruf mit einer ähnlichen Schilderung erhält, kann sich an den Fällen aus Schwabmünchen und Graben orientieren: Auflegen, die betroffene Person über eine selbst gewählte, bekannte Telefonnummer zurückrufen und im Zweifel die örtliche Polizeidienststelle kontaktieren. Keine Bargeldübergabe an unbekannte Dritte und keine Preisgabe von Kontodaten am Telefon, solange die Identität des Anrufers nicht zweifelsfrei geklärt ist.
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