Mehr als 63 % des Einzelhandelsumsatzes in Deutschland werden bereits bargeldlos abgewickelt. Einen Rabatt fürs Zahlen mit Karte gibt es dafür bislang nicht, obwohl die Bundesregierung eine schrittweise Kartenzahlungspflicht vorbereitet. Verbraucher fragen sich deshalb, was sich für sie konkret ändert.
Der hohe Anteil bargeldloser Zahlungen zeigt, wie weit sich die Kartenzahlung im Einzelhandel bereits durchgesetzt hat. Ein fester Starttermin für die geplante Kartenzahlungspflicht steht nach Angaben der Bundesregierung noch nicht fest, die Einführung soll stufenweise erfolgen.
63 % des Einzelhandelsumsatzes laufen schon bargeldlos
Die Karte ist damit für viele Kunden längst die übliche Zahlungsart an der Kasse, auch wenn der Gesetzgeber noch keine Pflicht dazu vorschreibt.
Parallel dazu tritt am 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro in Kraft. Betriebe dieser Größe müssen dann ein elektronisches Kassensystem einsetzen, unabhängig davon, ob die Kartenzahlungspflicht bis dahin bereits gilt.
Bundesregierung plant Kartenzahlungspflicht ohne festen Termin
Die geplante Kartenzahlungspflicht soll laut Bundesregierung schrittweise eingeführt werden. Welche Betriebe zuerst betroffen sind und ab welchem Datum die Pflicht greift, ist aus den bisherigen Angaben nicht ersichtlich.
Für Kunden bedeutet das vorerst: Sie können weiterhin selbst entscheiden, ob sie bar oder mit Karte zahlen, solange der jeweilige Betrieb beide Optionen anbietet. Eine Regel, die Kartenzahlung günstiger macht oder mit einem Rabatt belohnt, ist in den bisherigen Plänen nicht enthalten.
Wofür Kunden ihre Karte am häufigsten nutzen
Eine Untersuchung der Deutschen Bundesbank zeigt, wie sich Kartenzahlungen auf Branchen verteilen. Bei stationären Zahlungen im Inland entfällt stückzahlbezogen rund 60 % auf den Einzelhandel, gefolgt von Dienstleistungen mit etwa 8 % und dem Gastgewerbe, auf das knapp jeder vierzehnte Zahlvorgang entfällt.
Im Internethandel verschiebt sich das Bild: Hier liegt der Einzelhandel stück- und wertbezogen bei jeweils etwa 33 %, während auf Dienstleistungen gut ein Fünftel der Zahlungen entfällt. Das Verkehr- und Transportgewerbe kommt auf etwa 20 % der Fernzahlungen, wertbezogen sogar auf rund 27 %.
Was Kartenzahlung für Kunden jetzt bedeutet
Für Verbraucher ändert sich kurzfristig wenig: Weder die geplante Kartenzahlungspflicht noch die Registrierkassenpflicht ab 2027 bringen einen Rabatt für das Bezahlen mit Karte. Wer bar zahlen möchte, kann das weiterhin tun, solange ein Geschäft diese Möglichkeit anbietet.
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