Wer regelmäßig mit der ÖBB pendelt und immer wieder Verspätungen hinnimmt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung. Ab einer Verspätung von 60 Minuten zahlt die ÖBB 25 % des einfachen Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten sind es 50 %.
Am Bahnsteig wächst der Unmut, wenn die Ankunftszeit minutenweise nach hinten rutscht und der Anschlusszug längst abgefahren ist. Wer jeden Morgen dieselbe Strecke fährt, kennt das Gefühl, pünktlich losgefahren und trotzdem zu spät am Ziel zu sein. Genau in solchen Momenten stellt sich für viele die Frage, ob sich eine Verspätung überhaupt finanziell auszahlt oder ob der Ärger unentschädigt bleibt.
Grenze bei 60 Minuten
Entscheidend ist laut Arbeiterkammer Niederösterreich die 60-Minuten-Marke. Erst wenn ein Zug eine volle Stunde zu spät ankommt, entsteht überhaupt ein Anspruch auf Entschädigung. Bleibt die Verspätung darunter, wie bei den zuletzt kritisierten 55 Minuten, gibt es kein Geld zurück, auch wenn dadurch Anschlüsse verpasst werden oder ein ganzer Arbeitstag durcheinandergerät.
Die Regelung unterscheidet also nicht danach, wie ärgerlich eine Verspätung subjektiv empfunden wird, sondern allein nach der Minutenzahl auf der Anzeigetafel. Fünf Minuten können damit über mehrere Euro Entschädigung entscheiden.
Rechenbeispiel
Bei einem einfachen Fahrpreis von 20 Euro und einer Verspätung von 60 Minuten zahlt die ÖBB demnach 25 % zurück, das sind 5 Euro. Bei einer Verspätung von 120 Minuten verdoppelt sich die Quote auf 50 %, bei denselben 20 Euro wären das 10 Euro.
Liegt die errechnete Entschädigung unter 4 Euro, wird sie laut Arbeiterkammer Niederösterreich gar nicht ausbezahlt – das betrifft vor allem günstige Kurzstreckentickets, bei denen selbst 25 % des Fahrpreises diese Schwelle nicht erreichen.
Ausnahmen bei Tickets
Nicht jedes Ticket fällt unter dieselbe Regel. Für internationale Fahrkarten, die Österreichcard, Pauschaltickets, das Klimaticket und Zeitkarten gelten laut Arbeiterkammer Niederösterreich abweichende Entschädigungsbedingungen. Wer mit einer Jahreskarte unterwegs ist, bekommt die Entschädigung zudem nicht immer automatisch überwiesen, sondern muss sie unter Umständen selbst einfordern.
Antrag bis 24 Monate rückwirkend
Bleibt die Gutschrift aus, rät die Arbeiterkammer Niederösterreich, die ÖBB per E-Mail zu kontaktieren und ausdrücklich auf die fehlende Entschädigung hinzuweisen. Fahrgäste können ihre Ansprüche dabei bis zu 24 Monate rückwirkend geltend machen.
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