Wer in Wiener U-Bahnen, Bussen oder Straßenbahnen gegen die Beförderungsregeln verstößt, muss ab sofort mit einer Strafe von 50 Euro rechnen.
50 Euro kostet ab sofort jeder Verstoß gegen die Beförderungsregeln
Die pauschale Strafe von 50 Euro gilt für sämtliche Verstöße gegen die Beförderungsregeln der Wiener Linien. Dazu zählen Essen, Lärmen, Musizieren in den Wagen, laute Telefonate, Rauchen, Alkoholkonsum, Betteln sowie mitgeführte Hunde ohne Maulkorb oder Leine. Auch bei E-Scootern gilt eine klare Regel: Sie dürfen werktags nur zwischen 9 und 15 Uhr sowie ab 18.30 Uhr in der U-Bahn mitgenommen werden.
Ausgestellt werden die Strafen nicht vom Fahrpersonal. Ausschließlich Sicherheitsdienste und Kontrolleure dürfen die Bußgelder verhängen, während das Servicepersonal lediglich auf die Regeln hinweisen darf.
Geschäftsführerin Alexandra Reinagl sieht eine deutliche Beruhigung
Geschäftsführerin Alexandra Reinagl begründet die Verschärfung damit, dass konsequente Strafen nötig seien, damit die Regeln überhaupt ernst genommen werden. Nach der Phase mit Verwarnungen im Frühjahr 2026 sei es in den Öffis bereits spürbar ruhiger geworden, so Reinagl.
Die Zahlen scheinen dieser Einschätzung recht zu geben. Im März 2026 registrierten die Wiener Linien noch 12.000 Beanstandungen bei Fahrgästen. Im September 2026 waren es nur noch 8.898, im Oktober 2026 8.283.
Beanstandungen sind seit März um 31 Prozent gesunken
Zwischen März und Oktober 2026 sind die Beanstandungen damit um 31 % zurückgegangen. Am häufigsten ging es dabei um Hunde ohne Maulkorb, gefolgt von Lärm und Essen in den Fahrzeugen – also genau jene Verstöße, die jetzt mit 50 Euro geahndet werden.
Zum Vergleich: Schwarzfahren kostet aktuell ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 135 Euro. Wer also ohne gültiges Ticket unterwegs ist, zahlt derzeit fast das Dreifache dessen, was ein lautes Telefonat oder ein unangeleinter Hund kostet. Ab Januar 2027 steigt dieses Entgelt auf 140 Euro, die Lücke zur 50-Euro-Strafe für Fehlverhalten wird also noch größer.
Wer sich an die Regeln hält, muss nichts befürchten
Für Fahrgäste, die sich ohnehin an die Beförderungsregeln halten, ändert sich nichts: Die 50-Euro-Strafe trifft ausschließlich konkretes Fehlverhalten, das Kontrolleure oder Sicherheitsdienste tatsächlich feststellen. Wer also weder isst, raucht, lärmt noch seinen Hund ohne Leine mitführt, bleibt von den neuen Bußgeldern unberührt.
Wer dagegen regelmäßig mit dem E-Scooter außerhalb der erlaubten Zeiten in die U-Bahn steigt oder seinen Hund ohne Maulkorb mitnimmt, sollte sich auf häufigere Kontrollen einstellen.
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