Wer gerade eine Wohnung sucht oder seinen Mietvertrag unterschreibt, fragt sich oft, ob die Energieausweis Kosten auf die Miete umgelegt werden. Die Antwort ist eindeutig: Die Kosten trägt allein der Vermieter, und er darf sie nicht auf die Miete umlegen.
Wer am Wochenende eine Besichtigung besucht, merkt meist gar nicht, wie viel bürokratische Arbeit vorher passiert ist. Der Vermieter muss den Ausweis nicht nur bereithalten, sondern ihn spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert zeigen. Erst nach Vertragsabschluss bekommt der neue Mieter eine Kopie überreicht.
Vermieter zahlt den Energieausweis komplett
Schon in der gewerblichen Immobilienanzeige beginnt die Pflicht: Ein gültiger Energieausweis ist bei jeder Neuvermietung Voraussetzung. Für bestehende Mietverhältnisse ohne Mieterwechsel gibt es keine Nachreichungspflicht, der Ausweis wird also nur bei einem neuen Vertrag fällig.
Wann der Ausweis auf dem Tisch liegen muss
Die Reihenfolge ist klar geregelt: Angaben zum Energieausweis gehören bereits in die Anzeige, die Vorlage erfolgt spätestens bei der Besichtigung, und die Kopie wandert unverzüglich nach Vertragsabschluss zum Mieter. Wer als Vermieter diese Schritte überspringt, riskiert ein Bußgeld – dazu später mehr.
In kommerziellen Anzeigen müssen fünf Angaben stehen, damit Interessenten vergleichen können:
Die Ausweisart, also ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt.
Der Endenergieverbrauch der Immobilie.
Der verwendete Energieträger, etwa Gas, Öl oder Fernwärme.
Das Baujahr des Gebäudes.
Die Energieeffizienzklasse, mit der sich die Immobilie einordnen lässt.
Was ein Ausweis kostet und wie lange er gilt
Ein Verbrauchsausweis kostet online zwischen 50 und 70 Euro, ein Bedarfsausweis zwischen 100 und 150 Euro. In den meisten Fällen reicht ein Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre beruht.
Ein Bedarfsausweis ist nur bei kleinen Altbauten mit höchstens vier Wohnungen nötig, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf den damaligen Wärmeschutz-Standard saniert wurden. Diese Pflicht für Altbauten entfällt ab dem 1. Januar 2027 vollständig.
Ausstellen darf den Ausweis nicht jeder: Nur Architekten, Ingenieure, bestimmte Handwerksmeister und fortgebildete Schornsteinfeger sind dazu berechtigt. Der fertige Ausweis gilt anschließend zehn Jahre. Kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche und Baudenkmäler sind in der Regel von der gesamten Pflicht befreit.
Rechenbeispiel
Ein Vermieter, der sich für den günstigeren Verbrauchsausweis entscheidet, zahlt einmalig rund 60 Euro für zehn Jahre Gültigkeit – umgerechnet also etwa 6 Euro pro Jahr. Beim teureren Bedarfsausweis mit rund 125 Euro liegt der Jahreswert bei etwa 12,50 Euro. In beiden Fällen bleibt der Betrag beim Vermieter: Keiner der beiden Beträge darf in die Nebenkosten oder die Kaltmiete einfließen.
Was bei fehlendem Ausweis droht
Wer als Vermieter den Ausweis nicht vorlegt, nicht übergibt oder die Pflichtangaben in der Anzeige weglässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Für Mieter bedeutet das: Fehlt der Ausweis bei der Besichtigung oder nach Vertragsabschluss, lohnt sich eine freundliche Nachfrage beim Vermieter, bevor es zu einer Anzeige bei der zuständigen Behörde kommt.
Wer unsicher ist, ob die Wohnung überhaupt ausweispflichtig ist, kann bei kleinen Gebäuden unter 50 Quadratmetern oder bei Baudenkmälern direkt nachfragen, ob eine Ausnahme greift.
Erst gab es kleine Auszahlungen fürs Liken von Produkten, dann sollten immer höhere Summen fließen – am Ende stand ein Schneeballsystem mit vorgetäuschter Kontosperre als Druckmittel.