Seit der Umstellung auf die Winterzeit in der Nacht zum 25. Oktober 2026 fällt der morgendliche Berufsverkehr wieder in die Dämmerung – genau die Zeit, in der Wildtiere besonders aktiv sind. Wer jetzt beim Wildwechsel bremsen muss, steht oft vor derselben Frage: Darf ich für ein Reh oder sogar für einen Hasen eine Vollbremsung hinlegen, oder drohe ich damit eher einen Unfall zu verursachen?
Die Antwort hängt weniger vom Tier ab als vom Risiko für andere Verkehrsteilnehmer. Zwischen 7 und 9 Uhr morgens sind Wildtiere auf Futtersuche besonders häufig auf Straßen unterwegs, Damwild sorgt zwischen 18 und 21 Uhr in den Monaten Oktober und November für die meisten Unfälle. Etwa die Hälfte aller Wildunfälle geht laut Deutschem Jagdverband auf Rehe zurück.
Muss ich für ein Tier bremsen oder sogar ausweichen?
Taucht ein Tier in Sichtweite auf, gilt: hupen, abblenden, bremsen. Kommt es zum Ernstfall, ist eine Vollbremsung die richtige Reaktion – ein Ausweichmanöver dagegen nicht, weil es Unfälle mit dem Gegenverkehr oder Hindernissen am Straßenrand provozieren kann. Das gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob ein Reh, ein Wildschwein oder ein Hase die Straße kreuzt.
Wie wirkungsvoll Bremsen tatsächlich ist, zeigt ein Rechenbeispiel: Wer die Geschwindigkeit von 100 auf 80 km/h reduziert, verkürzt den Bremsweg um rund 24 Meter. Gerade auf Strecken mit bekanntem Wildwechsel kann allein das über einen Zusammenstoß entscheiden.
Was droht, wenn ich die Polizei nicht rufe?
Nach einem Zusammenstoß mit einem Tier ist ein Anruf bei der Polizei Pflicht – auch dann, wenn keine Menschen verletzt wurden. Die Schadensaufnahme durch die Beamten ist die Grundlage, auf der Versicherungen den Schaden später regulieren. Wer sie überspringt, riskiert, dass die Versicherung die Zahlung verweigert oder verzögert.
Wie weit der Versicherungsschutz tatsächlich reicht, hängt von der jeweiligen Police ab: Manche Verträge decken nur Unfälle mit Haarwild ab, andere schließen alle Tierarten ein. Ein Blick in die eigenen Vertragsbedingungen lohnt sich also schon vor der nächsten Fahrt durch bekanntes Wildgebiet.
Was gilt für verletzte oder tote Tiere am Straßenrand?
Tote Tiere sollten Autofahrer nur mit Handschuhen anfassen, um sich vor Infektionen zu schützen. Verletzte Tiere gehören dagegen nicht ins eigene Auto: Das löst beim Tier zusätzlichen Stress aus und gilt juristisch als Wilderei. Der Deutsche Jagdverband empfiehlt stattdessen, ein verletztes Tier zu melden, statt ihm selbst hinterherzulaufen.
Bei Wildtieren in Sichtweite hupen, abblenden und die Geschwindigkeit reduzieren.
Im Ernstfall voll bremsen, aber nicht ausweichen.
Nach jedem Wildunfall die Polizei rufen, auch ohne Personenschaden.
Verletzte Tiere melden statt selbst einzugreifen.
Wie konkret das Risiko derzeit ist, zeigen Fälle aus Sachsen: Seit dem 24. Oktober 2026 häufen sich an der Abfahrt Wilsdruff an der A 4 und an der Abfahrt Dresden-Prohlis an der A 17 Wildunfälle, jeweils drei wurden der Polizei gemeldet. Nach Einschätzung der Polizei nutzen Wildschweinrotten dort offenbar die Auf- und Abfahrten, um bestehende Wildfangzäune zu umgehen.
An einem Dienstagnachmittag stießen an einer der Abfahrten fünf Autos mit einer Wildschweinrotte zusammen, ein 83 Jahre alter Fahrer eines Dacia Duster wurde dabei leicht verletzt, der Sachschaden belief sich auf rund 25.000 Euro. Die Polizei rät Autofahrern in den betroffenen Bereichen zu erhöhter Aufmerksamkeit und geringerem Tempo.
In Linz, Vöcklamarkt, dem Bezirk Amstetten, der Steiermark und Salzburg wurden Nägel und Nadeln in Halloween-Naschereien entdeckt – insgesamt acht Mal in Österreich.
An der Börse hat sich der Gaspreis binnen eines Jahres mehr als verdoppelt, und Österreichs Speicher sind schlechter gefüllt als im Vorjahr – Experten rechnen mit spürbaren Folgen für die Heizkostenabrechnung.
Erst gab es kleine Auszahlungen fürs Liken von Produkten, dann sollten immer höhere Summen fließen – am Ende stand ein Schneeballsystem mit vorgetäuschter Kontosperre als Druckmittel.