Die Landesregierung hat die Einkommensgrenze für die Pendlerbeihilfe am 5. November 2026 angehoben, bisher lag sie bei 35.000 Euro brutto im Jahr. Die maximale Förderung bleibt bei 389 Euro im Jahr, nun erreichen aber mehr Pendler den Topf.
Wer am Monatsende auf den Lohnzettel schaut, merkt den Unterschied: Bei 14 Monatsbezügen entsprach die alte Grenze 2.500 Euro brutto monatlich, die neue liegt bei 3.000 Euro. Viele, die bisher knapp über dem Limit lagen, fallen jetzt wieder in die Förderung.
Wer jetzt profitiert
Anspruch hat, wer mindestens 25 Kilometer pro Strecke zur Arbeit pendelt. Für jedes Kind, für das Familienbeihilfe oder Unterhalt fließt, steigt die zulässige Einkommensgrenze um weitere 3.500 Euro, sodass Familien die Hürde leichter nehmen. Im Jahr 2024 scheiterten 527 Anträge, in 450 Fällen am zu hohen Einkommen. Von diesen 450 hätten 277 unter der neuen Grenze von 42.000 Euro durchaus Anspruch gehabt.
Die KPÖ hatte bereits im April 2025 im Landtag einen Antrag zur Anhebung der Grenze eingebracht. Die Kosten der Beihilfe trägt zu zwei Dritteln das Land Steiermark, das restliche Drittel übernimmt die Arbeiterkammer.
So viel bringt die Staffel
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach Einkommen und Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Bei 25 bis 49 Kilometern liegt sie zwischen 92 und 194 Euro, bei 50 bis 74 Kilometern zwischen 108 und 286 Euro.
Ab 75 Kilometern sind es zwischen 124 und 389 Euro, abhängig vom Bruttojahreseinkommen. Beträge unter 10 Euro werden nicht ausbezahlt, und die Förderung wird anteilig nach Monaten berechnet, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat zählt.
Rechenbeispiel
Eine Pendlerin mit 80 Kilometern einfacher Strecke und 41.000 Euro Bruttojahreseinkommen lag bisher über der alten Grenze von 35.000 Euro und ging leer aus. Mit der neuen Grenze von 42.000 Euro fällt sie nun in die oberste Entfernungsstufe ab 75 Kilometern und kann je nach exaktem Einkommen bis zu 389 Euro im Jahr erhalten.
Bei einem angenommenen Durchschnittswert von 120 Euro, wie ihn die rund 4.000 Beziehenden im Jahr 2025 im Schnitt bekamen, macht das über zwölf Monate gerechnet zehn Euro mehr pro Monat am Konto.
Antrag bis Jahresende
Anträge für das Pendeljahr 2025 können bis 31. Dezember 2026 eingereicht werden, da die Förderung immer nachträglich für das abgelaufene Kalenderjahr beantragt wird. Auch wer grundsätzlich einen Werkbus oder eine Freifahrt nutzen könnte, dies aber wegen der eigenen Arbeitszeiten an über der Hälfte der Arbeitstage nicht schafft, bekommt die Beihilfe trotzdem ausbezahlt.
Auch wer bis zu zwei Monate im Urlaub, im Krankenstand oder in Karenz ist, verliert den Anspruch dadurch nicht. Zum Vergleich: Oberösterreich zahlt für das Pendeljahr 2025 eine Fernpendelbeihilfe von 229, 322 oder 442 Euro, gestaffelt nur nach Entfernung, nicht nach Einkommen. In Niederösterreich wird mit 4 Euro je gefahrenem Tageskilometer kalkuliert, jährlich bis zu 1.000 Euro, mit Öffi-Jahreskarte sogar bis zu 1.200 Euro.
Mindestens 14 Passagierflüge wurden am 5. November 2026 wegen Bombendrohungen umgeleitet oder von Kampfjets begleitet, Sprengstoff fand sich in keinem Fall.
Ein unbekannter Anrufer gab sich in Wien als Kriminalbeamter aus und brachte eine ältere Frau mit einer erfundenen Festnahme-Geschichte dazu, Bargeld und Gold zu übergeben.