Wer 2026 eine gesetzliche Rente von 2.000 Euro brutto bezieht, bekommt diesen Betrag nicht vollständig überwiesen. Kranken- und Pflegekasse ziehen monatlich 247 Euro ab, sodass netto rund 1.753 Euro auf dem Konto ankommen. Die Deutsche Rentenversicherung behält die Beiträge direkt bei der Auszahlung ein, betroffen sind alle gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Rentnerinnen und Rentner.
Am Monatsersten auf dem Kontoauszug zeigt sich der Unterschied schwarz auf weiß: Der Rentenbescheid weist die Bruttorente aus, überwiesen wird weniger. Wer sich die Rente netto ausrechnen will, muss die Beitragssätze von Kranken- und Pflegeversicherung kennen, denn sie schmälern jeden Monat denselben Betrag.
1.753 Euro bleiben von 2.000 Euro Bruttorente
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt bei 14,6 %, davon trägt der Rentner die Hälfte, also 7,3 % der Bruttorente. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den das Bundesgesundheitsministerium für 2026 im Schnitt mit 2,9 % beziffert hat; auch davon zahlt der Rentner die Hälfte, macht 1,45 %.
Bei der Pflegeversicherung trägt der Rentner mit mindestens einem Kind 3,6 % allein, ohne Kinder werden daraus 4,2 %. Zusammen ergibt das mit Kind eine Gesamtquote von 12,35 % der Bruttorente, die an Kranken- und Pflegekasse geht.
Die Deutsche Rentenversicherung behält die Beiträge automatisch ein
Rentner müssen selbst nichts überweisen. Die Deutsche Rentenversicherung führt die Beiträge zur Krankenversicherung direkt an die Kasse ab, bevor die Rente ausgezahlt wird. Oberhalb einer Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich fallen keine weiteren Krankenversicherungsbeiträge mehr an.
Für Versorgungsbezüge und Einkünfte aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit gilt zudem eine beitragsfreie Untergrenze von 197,75 Euro, und wer nur einen Minijob neben der Rente hat, zahlt darauf gar keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Rechenbeispiel: So verteilen sich die 247 Euro Abzug
Bei 2.000 Euro Bruttorente und einem Zusatzbeitrag von 2,9 % ergibt die Gesamtquote von 12,35 % genau 247 Euro im Monat, macht im Jahr 2.964 Euro. Übrig bleiben 1.753 Euro netto. Wer eine ausländische Rente bezieht, zahlt bei der Krankenversicherung nur die Hälfte des Beitrags, bei der Pflegeversicherung dagegen den vollen Satz.
Die Rechnung zeigt zudem, wie empfindlich kleine Änderungen wirken: Steigt der Zusatzbeitrag um 0,4 Prozentpunkte, kostet das bei 2.000 Euro Bruttorente monatlich vier Euro netto. Genau das ist bereits geschehen, denn der tatsächlich erhobene Durchschnitt lag Ende Juni 2026 bei 3,13 % und damit über dem für das Jahr angekündigten Wert von 2,9 %.
Kinderlose Rentner zahlen bis zu 12 Euro mehr im Monat
Wer keine Kinder hat, zahlt bei der Pflegeversicherung 4,2 % statt 3,6 %. Bei 2.000 Euro Bruttorente macht der Unterschied von 0,6 Prozentpunkten 12 Euro im Monat aus, im Jahr sind das 144 Euro. Angestellte mit zusätzlichem Renteneinkommen aus einem Job teilen sich den Pflegeversicherungsbeitrag mit dem Arbeitgeber, Rentner ohne ein solches Angestelltenverhältnis tragen ihn bei der Pflegeversicherung dagegen allein.
Wer 2026 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, muss zusätzlich an die Steuer denken: 84 % der Rente sind steuerpflichtig. Erst oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro für Alleinstehende wird darauf Einkommensteuer fällig, bei vielen Rentnern mit mittlerer Rentenhöhe bleibt das zu versteuernde Einkommen darunter.
Krankenversicherung: 7,3 % allgemeiner Satz plus 1,45 % halber Zusatzbeitrag, zusammen 8,75 % der Bruttorente.
Pflegeversicherung mit Kind: 3,6 % der Bruttorente, vollständig vom Rentner getragen.
Pflegeversicherung ohne Kind: 4,2 % der Bruttorente, also 12 Euro mehr im Monat bei 2.000 Euro brutto.
Oberhalb von 5.812,50 Euro Bruttorente im Monat fallen keine weiteren Krankenversicherungsbeiträge an.
Minijob-Einkommen neben der Rente bleibt komplett beitragsfrei.
Was Rentner jetzt prüfen können
Wer seine Rente netto kennen will, sollte beim Rentenbescheid nicht nur auf die Bruttorente schauen, sondern den Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse abfragen, denn der liegt je nach Kasse über oder unter dem angekündigten Durchschnitt von 2,9 %.
Wer Kinder hat, kann das bei der Pflegeversicherung nachweisen, um den niedrigeren Satz von 3,6 % statt 4,2 % zu bekommen. Wer 2026 erstmals in Rente geht, sollte zusätzlich prüfen, ob der Grundfreibetrag von 12.348 Euro durch die zu 84 % steuerpflichtige Rente überschritten wird.
Analysen von handyhase.de zeigen, dass die tatsächliche Ersparnis gegenüber dem Vormonat oft nur 5 bis 10 Prozent beträgt, obwohl Händler mit 50 Prozent und mehr werben.