Wer zur medizinischen Begutachtung für Invaliditätspension, Berufsunfähigkeit, berufliche Rehabilitation, Behindertenpass oder Sozialentschädigung muss, darf seit September 2026 eine Vertrauensperson mitnehmen. Der Rechtsanspruch auf Begleitung bei der Begutachtung war bis dahin auf Termine zur Pflegegeld-Einstufung begrenzt. Jetzt gilt er auch bei Prüfungen der Pensionsversicherungsanstalt.
Was sich konkret ändert
Bisher stand einer Person nur dann eine Vertrauensperson zur Seite, wenn es um die Einstufung des Pflegegeldes ging. Alle anderen Begutachtungen mussten Betroffene allein durchstehen, auch wenn es um die eigene Erwerbsfähigkeit oder den Behindertenpass ging.
Die Erweiterung schließt diese Lücke: Der Anspruch gilt jetzt für Verfahren zur Feststellung von Invalidität, Berufsunfähigkeit, beruflicher Rehabilitation, Behindertenpass und Sozialentschädigung. Auch die Begutachtung der Pensionsversicherungsanstalt für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen ist eingeschlossen.
Warum der Schritt jetzt kommt
Hinter der Ausweitung stehen Engpässe bei Sachverständigen.
Fehlen genug objektive Daten, ist eine fundierte Beurteilung allein aus Unterlagen demnach nicht realisierbar.
Die Zahlen hinter dem Druck
Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen die Beratungszahlen der Behindertenanwaltschaft. 2024 verzeichnete sie 965 Beratungsfälle, ein Plus von 23 % gegenüber dem Vorjahr.
Auch die Schlichtungsverfahren nehmen zu: 2024 waren es 57, 2025 bereits 119, und 2026 liegt die Zahl bis zum Berichtszeitpunkt schon bei 157. Etwa zwei Fünftel dieser Verfahren enden mit einer Einigung zwischen Betroffenen und Behörde, der Rest bleibt offen oder landet vor Gericht.
Was Parteien zusätzlich fordern
Neben dem neuen Begleitanspruch pocht die Behindertenanwaltschaft auf weitergehende Schritte: Sie will ein Bildungssystem, das alle Kinder gemeinsam unterrichtet, verbesserte Arbeitsbedingungen, ein bundesweit einheitliches Verfahren zur Bedarfsfeststellung und mehr barrierefreie Zugänge im Alltag.
Die FPÖ beantragt eine unabhängige, interdisziplinäre Begutachtungsstelle mit einheitlichen Qualitätsstandards und will unnötige Wiederbegutachtungen abschaffen. Die Grünen fordern eine gemeinsame Begutachtungsstelle für Sozialversicherung, Arbeitsmarktservice und Sozialministeriumservice, dazu verbindliche Qualitätskontrollen, eine bessere Ausbildung für Sachverständige und die verpflichtende Berücksichtigung bereits vorgelegter Befunde.
Ein unbekannter Anrufer gab sich als Kriminalbeamter aus und drängte sein Opfer zur angeblichen Zeugenaussage – die Polizei Wien rät, bei solchen Anrufen sofort aufzulegen.
Ab 13. November 2026 zeigt das DB Museum Nürnberg, wie Bahnhöfe zu Orten von Deportation und Zwangsarbeit wurden – die Eröffnung am Vorabend ist öffentlich, aber anmeldepflichtig.
Bei einer europaweiten Aktion gegen Karussellbetrug im Luxusfahrzeughandel wurden mehr als 100 Einsatzorte durchsucht, in Tirol und Vorarlberg gab es allein zwölf Hausdurchsuchungen.