In Oberzeiring in der Steiermark müssen Bewohnerinnen und Bewohner ihr Trinkwasser derzeit abkochen. Grund ist eine jährliche Routinekontrolle, bei der Auffälligkeiten im öffentlichen Leitungsnetz festgestellt wurden. Als Reaktion darauf hat die Marktgemeinde Pölstal die Bevölkerung informiert und für das betroffene Gebiet eine Pflicht zum Abkochen des Wassers angeordnet.
Das Wasser aus dem öffentlichen Netz entspricht derzeit nicht den Anforderungen für den menschlichen Gebrauch. Damit ist klar: Wer in Oberzeiring lebt, sollte beim Umgang mit Leitungswasser derzeit besonders vorsichtig sein.
Was Betroffene jetzt tun müssen
Betroffene Haushalte sollen Wasser vor dem Trinken mindestens drei Minuten abkochen. Das gilt für Trinkwasser und für die Zubereitung von Speisen. Für die tägliche Körperpflege wie Duschen besteht laut Ewald Haingartner von der Marktgemeinde Pölstal weiterhin keine Gefahr.
- Wasser zum Trinken abkochen.
- Wasser für Speisen ebenfalls vorher abkochen.
- Duschen und Körperpflege sind weiterhin unbedenklich.
- Wie lange die Maßnahme gilt, steht noch nicht fest.
Warum die Ursache schwer zu finden ist
Entdeckt wurden die abweichenden Werte bei der turnusmäßigen Kontrolle, die jedes Jahr stattfindet. Welcher Keim genau hinter der Verunreinigung steckt, lässt sich momentan noch nicht sagen. Auch welche Werte genau die zulässigen Grenzwerte überschreiten, steht noch nicht fest.
Oberzeiring wird aus insgesamt 18 Quellen mit Trinkwasser versorgt, wie Haingartner mitteilt. Diese Vielzahl an Quellen macht laut seiner Einschätzung die Suche nach der Ursache der Verunreinigung schwierig, da jede einzelne Quelle als mögliche Ursache infrage kommt.
Wie es mit der Untersuchung weitergeht
Die Gemeinde hat Fachleute und zuständige Behörden um Unterstützung bei der Ursachensuche angefordert. Ein ausführlicher Untersuchungsbericht soll demnächst vorliegen. Erst damit dürfte klarer werden, wie lange das Abkochgebot in Oberzeiring noch notwendig bleibt.
Bis dahin gilt für Haushalte im betroffenen Gebiet: Leitungswasser nur abgekocht trinken oder zum Kochen verwenden, Duschen und Waschen bleiben ohne Einschränkung möglich. Wer unsicher ist, ob die eigene Adresse betroffen ist, kann sich bei der Marktgemeinde Pölstal erkundigen.