Ab 1. November gilt in Österreich wieder die situative Winterreifenpflicht, die bis 15. April 2027 dauert. Wer bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro.
Die Pflicht gilt nicht durchgehend, sondern nur bei winterlichen Straßenverhältnissen. Wer bei trockener oder nasser Fahrbahn mit Sommerreifen fährt, verstößt nicht gegen die Regel – entscheidend ist der Zustand der Straße im Moment der Kontrolle.
Wann genau gilt die Pflicht?
Die situative Winterreifenpflicht läuft vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres und betrifft Autos, Autos mit Anhängern, Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen sowie Mopedautos. Für Busse und Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen gilt eine eigene Regel: Sie benötigen unabhängig von der Witterung vom 1. November bis 15. März Winterreifen an mindestens einer Antriebsachse, Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen bis 15. April. Busse und Lastkraftwagen müssen zusätzlich Schneeketten mitführen.
Ausgenommen von der Pflicht sind Mopeds, Mofas und Motorräder. Auch Fahrzeuge der Polizei, des Heeres und der Feuerwehr sowie Probe- und Überstellungsfahrten unterliegen der Regel nicht, wenn die Montage von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist.
Welche Reifen erfüllen die Vorschrift?
Als Winterreifen zählen Modelle mit den Kennzeichnungen M+S, M.S. oder M&S, sofern sie eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern aufweisen. Diagonalreifen müssen sogar mindestens 5 Millimeter Profiltiefe haben. Seit dem 10. Dezember 2018 gelten zusätzlich Reifen mit dem Schneeflockensymbol als zulässige Winterreifen.
Ganzjahresreifen und Allwetterreifen mit M+S-Kennzeichnung oder Schneeflockensymbol erfüllen die Winterreifenpflicht ebenso wie Spikereifen.
Spike-Reifen dürfen nur vom 1. Oktober bis 31. Mai montiert sein und ausschließlich an Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, ihre Spitzen dürfen nicht mehr als 2 Millimeter über die Lauffläche herausragen.
Mit Spikes gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Freilandstraßen und 100 km/h auf Autobahnen.
Wer stattdessen auf Sommerreifen setzt, kann ersatzweise Schneeketten an wenigstens zwei Antriebsrädern anbringen, sofern die Fahrbahn weitgehend durchgehend von Schnee oder Eis bedeckt ist; in diesem Fall ist mit höchstens 50 km/h zu fahren.
Was droht bei Verstößen?
Wer bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne passende Reifen unterwegs ist, muss laut ÖAMTC mit einer Strafe von rund 100 Euro rechnen. Gefährdet der Fahrer dabei andere Verkehrsteilnehmer, kann die Strafe auf bis zu 10.000 Euro steigen.
Ab 1. November steigt die Aufenthaltsabgabe in Kärnten von 2,70 auf 4,50 Euro pro Nacht – im Gegenzug fahren Urlauber mit Bus und Bahn kostenlos durchs Bundesland.