Wer nach einer Feier zu betrunken zum Fahren ist, darf in Deutschland grundsätzlich im Auto schlafen – ein ausdrückliches Verbot dafür gibt es nicht. Allerdings gelten für das Schlafen im Auto dieselben Regeln wie fürs Parken und Halten, und wer nach Alkohol den Zündschlüssel ins Schloss steckt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld.
Die Situation kennen viele: Nach einem Abend mit Alkohol reicht es nicht mehr für die Heimfahrt, der Beifahrersitz wird zur Schlafstätte. Rechtlich ist das zunächst kein Problem, solange das Auto nicht in einer Halteverbotszone steht und bei kostenpflichtigen Parkplätzen ein Parkschein für die gesamte Standzeit gelöst wurde.
Kein Verbot, aber klare Regeln fürs Parken
Für das Übernachten im Fahrzeug gelten laut bussgeldrechner.org die allgemeinen Vorschriften zum Parken und Halten. Demnach darf der Motor während des Schlafens nicht laufen gelassen werden – das würde als Verstoß gegen Umweltschutzmaßnahmen geahndet. Auch auf einem fremden Privatgrundstück braucht es vorab die Erlaubnis des Eigentümers, sonst drohen Vertragsstrafen, die höher ausfallen können als ein reguläres Bußgeld.
Warum der Zündschlüssel zur Falle wird
Der heikelste Punkt betrifft Alkohol direkt am Steuer: Wer betrunken im Auto schläft, sollte nicht auf dem Fahrersitz sitzen und erst recht nicht den Schlüssel ins Zündschloss stecken. Genau das kann als sogenannter Fahrversuch gewertet werden – mit denselben Folgen wie eine tatsächliche Trunkenheitsfahrt.
Bei Elektroautos gibt es keinen klassischen Zündschlüssel mehr, sondern meist einen Startknopf oder eine elektronische Freigabe. Ob schon das Aktivieren dieser Systeme ähnlich bewertet würde, ist unklar – wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Fahrzeug also besser komplett unberührt und setzt sich auf die Rückbank statt auf den Fahrersitz.
Im Ausland gelten teils ganz andere Regeln
Wer im Urlaub unterwegs ist, sollte vorher prüfen, wo das Übernachten im Auto überhaupt gestattet ist. In den Niederlanden, in Dänemark, Kroatien, Griechenland und Portugal ist Wildcamping verboten, wozu auch das Schlafen im Fahrzeug außerhalb ausgewiesener Plätze zählen kann.
In Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz braucht es dafür eine Genehmigung der örtlichen Behörden. Deutlich entspannter ist die Lage in Schweden, Norwegen und Finnland: Dort gilt das sogenannte Jedermannsrecht, das die Nutzung öffentlicher, nicht geschützter Orte zum Schlafen im Auto grundsätzlich erlaubt.
In Deutschland reicht meist ein erlaubter Parkplatz ohne Halteverbot.
Auf Privatgrundstücken ist vorher die Zustimmung des Eigentümers nötig.
In den Niederlanden, Dänemark, Kroatien, Griechenland und Portugal drohen Konsequenzen wegen Wildcampings.
Italien, Frankreich, Österreich und die Schweiz verlangen eine behördliche Genehmigung.
Schweden, Norwegen und Finnland erlauben das Schlafen im Auto über das Jedermannsrecht, allerdings nicht bei Verkehrsbehinderung oder Naturschäden.
Was beim Schlafen im Auto noch wichtig ist
Selbst dort, wo das Jedermannsrecht gilt, kann es Sanktionen geben, wenn das Fahrzeug eine Verkehrsbehinderung darstellt oder Schäden an der Natur verursacht.
Für die Nacht im Auto empfiehlt es sich grundsätzlich, eine sichere Stelle abseits der Fahrbahn zu wählen und ein Fenster einen Spalt geöffnet zu lassen, damit genug Sauerstoff ins Fahrzeuginnere gelangt. Wer diese Punkte beachtet und die Finger vom Zündschloss lässt, übersteht die Nacht im Auto ohne Strafzettel und ohne Vorwurf wegen Trunkenheit am Steuer.
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