Ab dem 20. November 2026 gelten in Deutschland neue Rechnungskauf-Regeln für Ratenkäufe und Später-bezahlen-Angebote, weil die EU-Verbraucherkreditrichtlinie CCD2 die bisherige Regelung von 2008 ablöst. Kleinkredite unter 200 Euro, die bislang unreguliert waren, fallen damit erstmals unter den Verbraucherschutz. Der klassische Kauf auf Rechnung bleibt in Deutschland weiterhin ausgenommen.
200 Euro Grenze und 50-Tage-Frist: Das ändert sich am 20. November 2026
Bisher waren Kredite unter 200 Euro, zinslose Finanzierungen und Zahlungsaufschübe bis zu drei Monaten von den Verbraucherkreditvorschriften ausgenommen. Der Bundestag hatte das Umsetzungsgesetz bereits am 17. April 2026 verabschiedet, der Bundesrat passierte es im Mai 2026.
Von den neuen Regeln ausgenommen bleibt der klassische Rechnungskauf, sofern er innerhalb von 50 Tagen zins- und gebührenfrei bleibt, wie das Bundesjustizministerium mitteilt. Diese Ausnahme gilt laut Ministerium auch dann, wenn Onlinehändler ihre Zahlungsansprüche an Konzernunternehmen oder plattformeigene Zahlungsdienstleister abtreten.
Warum Kreditgeber künftig die Bonität prüfen müssen
Mit der Reform verschiebt sich die Verantwortung für die Kreditwürdigkeitsprüfung vom Händler zum Kreditgeber. Vor jedem Raten- oder BNPL-Abschluss ist künftig eine dokumentierte Bonitätsprüfung Pflicht.
Zahlungsdienstleister, Zinsen, Kosten oder eine längere Frist als beim gewöhnlichen Rechnungskauf führen dazu, dass ein Zahlungsaufschub unter die Verbraucherdarlehen-Regeln fällt. Zinsfreie Kreditkarten mit monatlicher Abrechnung bleiben in der Regel weiterhin ausgenommen.
Vor Vertragsabschluss müssen Verbraucher künftig mehrere neue Informationen erhalten. Dazu zählen laut der Umsetzung der EU-Richtlinie:
Ein standardisiertes Informationsblatt muss vor jedem Raten- oder BNPL-Abschluss vorliegen.
Ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den Kreditvertrag wird eingeführt.
Werbung für Finanzierungen muss effektiven Jahreszins, Gesamtbetrag und ein repräsentatives Beispiel nennen.
Nackte Prozentbanner ohne diese Pflichtangaben werden ab dem 20. November 2026 abmahnrelevant.
Warum mehrere gleichzeitige Ratenkäufe riskanter sind
Laufen mehrere Ratenkäufe gleichzeitig, führt das nach Angaben der Bundesverbraucherhilfe häufiger zu Zahlungsrückständen als bei einzelnen Ratenkäufen. Verpasste Raten können demnach Mahngebühren nach sich ziehen, zur Weitergabe an Inkassounternehmen führen und negative Einträge bei Auskunfteien verursachen. Für reine Geschäftsbestellungen zwischen Unternehmen, also im B2B-Bereich, gilt die CCD2 ohnehin nicht.
Was Kunden ab dem 20. November 2026 beachten sollten
Wer online einkauft, sollte künftig genau prüfen, ob es sich um einen klassischen Rechnungskauf oder um einen Ratenkauf beziehungsweise ein BNPL-Angebot handelt. Nur Ersteres bleibt von den neuen Schutzvorschriften ausgenommen.
Bei Ratenkäufen lohnt sich ein Blick in das künftig verpflichtende Informationsblatt. Wer mehrere Ratenkäufe parallel laufen hat, sollte den Überblick behalten, um Mahngebühren und negative Einträge bei Auskunfteien zu vermeiden.
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