Die Kosten für die Nachmittagsbetreuung an Wiener Schulen hängen von der Schulform ab. Wer wenig verdient, kann eine Ermäßigung beantragen oder ist ganz von Beiträgen befreit.
Zwei Modelle in Wien
An offenen Ganztagsschulen folgt nach dem Unterricht eine optionale Lern- und Freizeitbetreuung an mindestens drei Nachmittagen pro Woche, die Eltern frei wählen können. Seit Herbst 2023 bekommen Schüler an diesen Schulen laut der Stadt Wien ein warmes Mittagessen kostenlos.
An verschränkten Ganztagsschulen ist die Betreuung während der Kernzeit für Eltern kostenlos. An Volksschulen endet die Kernzeit bei der achten Unterrichtseinheit, also etwa um 15:30 Uhr, an Mittelschulen bei der neunten Einheit, also etwa um 16:30 Uhr. Danach beginnt die freiwillige Spätbetreuung, die gesondert kostet.
Was Eltern zahlen
An offenen Ganztagsschulen kostet die Nachmittagsbetreuung 7,80 Euro pro Tag und Kind. An verschränkten Ganztagsschulen zahlen Eltern für die Spätbetreuung nach Kernzeitende pauschal 260 Euro pro Semester und Kind. Bei mehrheitlichem Wunsch wird die Jause an Schulen dreimal jährlich mit pauschal 115 Euro berechnet; an Campus-Standorten ist sie als Teil des pädagogischen Konzepts obligatorisch.
Wer befreit ist
Wer Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder Grundversorgung bezieht, zahlt laut Stadt Wien weder für die Spätbetreuung noch für die Jause. Familien mit einem monatlichen Einkommen unter 3.858,12 Euro können zudem eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrags beantragen. Dafür muss das Familieneinkommen bei den Servicestellen der Abteilung Kindergärten festgestellt werden.
Förderung für Gemeinden
In Niederösterreich ist der Besuch einer ganztägig geführten Schule nicht verpflichtend, Eltern haben laut der Bildungsdirektion Niederösterreich die Wahlfreiheit. Die Betreuung findet von Montag bis Donnerstag bis mindestens 16 Uhr sowie freitags bis mindestens 14 Uhr statt. Die Kostenbeiträge für Verpflegung und Freizeitgestaltung werden vom jeweiligen Schulerhalter bestimmt, bei dem es sich in der Regel um die Gemeinde handelt.
Gemeinden können für die Einrichtung der Tagesbetreuung Förderungen erhalten: Für Personalkosten liegt der Höchstbetrag je Gruppe bei 10.000 Euro jährlich, bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann dieser Betrag bis auf das Doppelte steigen. Der Antrag dafür muss bis 30.
April des laufenden Schuljahres gestellt werden. Für Ferienbetreuung liegt der Höchstbetrag bei 7.000 Euro pro Gruppe und Jahr, die Antragsfrist endet am 15. Oktober des abgelaufenen Schuljahres. Investitionskosten werden einmalig mit bis zu 60.000 Euro je Gruppe gefördert.
Nächster Schritt für Eltern
Anmeldungen zur Spätbetreuung an verschränkten Ganztagsschulen sind zu Schuljahres- und Semesterbeginn möglich, zur Jause nur zu Schuljahresbeginn. Wer Anspruch auf eine Ermäßigung oder Befreiung hat, klärt das Familieneinkommen bei den Servicestellen der Abteilung Kindergärten.
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