Ab dem 1. Januar 2027 steigt für vor 1992 geborene Kinder die anrechenbare Erziehungszeit einheitlich auf 36 Monate – und das gilt gleichermaßen, egal ob die Mutter oder der Vater das Kind aufgezogen hat. Damit erhalten viele Väter erstmals zusätzliche Rentenpunkte für die Kindererziehung. Wer die Nachzahlung nicht verpassen will, muss selbst aktiv werden.
36 Monate Erziehungszeit gelten ab 2027 für alle Jahrgänge
Der Bundesrat billigte das Gesetz zur Mütterrente III, das anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Aktuell berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung bei vor 1992 geborenen Kindern höchstens 30 Monate an Erziehungszeit, woraus sich maximal 2,5 Rentenpunkte ergeben.
Für ab 1992 geborene Kinder galten bereits bis 2026 36 Monate oder maximal drei Rentenpunkte. Ab 2027 gilt die höhere Anrechnung für alle Jahrgänge gleichermaßen, die Unterscheidung nach Geburtsjahr des Kindes entfällt.
Warum auch Väter die Rentenpunkte bekommen
Die Regelung gilt ausdrücklich unabhängig davon, ob die Mutter oder der Vater die Erziehung übernommen hat. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung stehen Vätern Kindererziehungszeiten in gleicher Weise zu wie Müttern.
Die Zeiten werden als Rentenpunkte gutgeschrieben, als hätte die erziehende Person das Durchschnittseinkommen erzielt, die Beiträge dafür übernimmt der Staat. Darüber hinaus zählen bis zum zehnten Geburtstag des Kindes sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten, die etwa dabei unterstützen, Mindestversicherungszeiten als Wartezeit zu erreichen.
Rechenbeispiel
Ein Rentenpunkt ist aktuell 42,52 Euro monatlich wert. Sechs zusätzliche Monate Erziehungszeit bringen damit rechnerisch rund 21 Euro mehr Rente im Monat. Werden die vollen 36 Monate angerechnet, steigt die Monatsrente lebenslang um rund 127,56 Euro.
Weil die Erhöhung rückwirkend für 2027 greift, ergibt sich pro Kind eine Nachzahlung von mindestens 255,12 Euro; bei zwei Kindern sind es mindestens 510,24 Euro, bei drei Kindern mindestens 765,36 Euro.
Welche Formulare Väter jetzt ausfüllen müssen
Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch gutgeschrieben, Eltern müssen sie selbst beantragen. Wer Paare dabei die Monate zwischen Mutter und Vater aufteilen will, braucht zusätzlich ein zweites Formular. Eine rückwirkende Erklärung zur Aufteilung gilt dabei nur für begrenzte Zeit.
Das Formular V0800 reichen Eltern online bei der Deutschen Rentenversicherung ein.
Für die Aufteilung der Monate zwischen den Eltern dient das Formular V0820.
Eine rückwirkende Erklärung zur Aufteilung gilt nur für maximal zwei Monate.
Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung lässt sich die Mütterrente III technisch erst im Jahr 2028 umsetzen.
Bis dahin aufgelaufene Ansprüche werden einmalig rückwirkend ausgezahlt.
Die tatsächliche Auszahlung beginnt damit erst 2028, technische Umstellungen bei der Deutschen Rentenversicherung verzögern den Prozess. Wer den Antrag schon jetzt stellt, sichert sich die spätere Nachzahlung, ohne auf die Umsetzung warten zu müssen.
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