Seit 1. November 2026 gilt in Österreich eine situative Winterausrüstungspflicht: Wer bei winterlichen Fahrverhältnissen unterwegs ist, muss die passende Bereifung montiert haben. Wer jetzt mit dem Auto in den Winterurlaub fährt, sollte wissen, dass die Regeln hinter der Grenze oft anders aussehen.
Neue Pflicht daheim
Die situative Regelung bedeutet: Innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums vom 1. November bis zum 15. April muss die Bereifung zwingend an die tatsächliche Wetterlage angepasst sein. Schnee, Matsch oder Glätte auf der Fahrbahn reichen, damit Sommerreifen zum Problem werden – unabhängig vom Datum. Wer auf dem Weg in den Skiurlaub durch mehrere Länder fährt, verlässt diese österreichische Logik an der ersten Grenze.
Kein einheitlicher Standard
Der ÖAMTC weist darauf hin, dass es europaweit keine einheitliche Regelung für Winterreifen, Schneeketten und vergleichbare Ausrüstung gibt. Jedes Land legt selbst fest, ob und wann Winterreifen Pflicht sind, ob Schneeketten reichen oder ob beides je nach Streckenabschnitt verlangt wird.
Diese Zersplitterung trifft vor allem jene, die auf einer einzigen Fahrt mehrere Länder durchqueren, etwa auf dem Weg von Wien an die Adria oder in die französischen Alpen.
Hohe Strafen möglich
Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, muss laut ÖAMTC in manchen Ländern mit hohen Strafen rechnen.
Konkrete Bußgeldsätze für einzelne Länder nennt der Automobilclub in seinem Hinweis nicht, die Warnung bleibt aber eindeutig: Das Risiko einer Strafe steigt deutlich, sobald ein Fahrzeug ohne passende Winterausrüstung in winterlichen Verhältnissen kontrolliert wird. Wer die Vorschriften des jeweiligen Landes nicht kennt, geht dieses Risiko unnötig ein.
Vier Millimeter empfohlen
Für Fahrten im In- und Ausland empfiehlt der ÖAMTC Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe, besser noch mehr. Das liegt über der gesetzlichen Mindesttiefe, die vielerorts bei 1,6 Millimetern liegt – der Club begründet den höheren Wert damit, dass abgefahrene Reifen bei Schnee und Nässe deutlich schlechter greifen.
Wer den Profiltiefe-Check vor der Abfahrt macht, erspart sich nicht nur mögliche Strafen, sondern auch einen längeren Bremsweg auf glatter Fahrbahn.
Hilfe für die Reise
Zur Vorbereitung bietet der Automobilclub in seiner mobilen Anwendung „Meine Reise“ sowie im digitalen Informationsportal „ÖAMTC Länder-Info“ eine Zusammenfassung der Vorschriften zur Winterausrüstung für Österreichs Nachbarstaaten an. Wer sich vor dem Reiseantritt kurz darüber informiert, welche Bestimmungen auf dem gewählten Streckenabschnitt einzuhalten sind, bewahrt sich vor unangenehmen Zwischenfällen an den Grenzübergängen.
Schon ab dem 6. November 2026 ist beim Schlosspark Parkplatzsuche vielerorts aussichtslos – wer trotzdem sein Auto abstellt, riskiert mindestens 50 Euro Strafe.
Maximilian Gilbert übernimmt zum 1. November 2026 die Geschäftsführung der DB Sicherheit – zuständig für Sicherheitskräfte an Bahnhöfen in ganz Deutschland.
Ab 1. Juli 2027 können Eltern für ihre Kinder ein steuerbegünstigtes Zukunftsdepot eröffnen – doch Großeltern dürfen kein eigenes Geld direkt einzahlen.